Urfehde von Konrad Suter von Sennwald wegen Diebstahls von Lebensmitteln, Urfehdebruch und Hurerei
Urfehde von Konrad Suter von Sennwald wegen Diebstahls von Lebensmitteln, Urfehdebruch und Hurerei
AA 2 U 33e
Dokument
1573.04.08
Urkunde
uff den achtenden tag aprellen monat
analog
19,5 cm x 31,1 cm
Pergament
Andreas Grafenbühler, Landammann von Sax-Forstegg
Siegel hängt, Wachs, rund, stark bestossen, stark abgeschliffen
Konrad Suter von Sennwald bekennt, dass er als Diener des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax) Wein, Brot und andere Lebensmittel heimlich gegessen, getrunken und veruntreut hat, weshalb er in Gefangenschaft geraten ist. Darauf wird er auf Urfehde freigelassen mit dem eidlichen Versprechen, solches nie mehr zu tun. Er bricht seinen Schwur als Diener des Freiherrn Johann Albrecht von Sax-Hohensax, indem er diesem ebenfalls Wein und Brot und ähnliches stiehlt und mit anderen Gesellen verzehrt. Auch hat er Hurerei betrieben und ein sittenloses Leben (buoben leben) geführt. Er wird zusammen mit seinen Mitgesellen vor Gericht gestellt und für ehr- und wehrlos erklärt. Zudem kommen er und seine Nachkommenschaft in Leibeigenschaft. Er muss 50 Gulden in Landeswährung Busse bezahlen und darf die Herrschaft nicht mehr ohne Erlaubnis der Obrigkeit verlassen.
Staatsarchiv
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