Regest
Freiherr Ulrich Philipp Sax-Hohensax (vonn der Hochenn Sax), Herr von Sax, Forstegg und Frischenberg, vereinbart mit den vier Gemeinden Sennwald, Salez, Haag und Frümsen folgende Artikel:
1. Jeder, ob Mann oder Frau, der Güter aus der Herrschaft zieht, soll als Abzug 5 % (denn zwainzigistenn thaill) des Guts, das aus der Herrschaft gezogen wird, abgeben, sei es wegen einer Erbschaft oder aus sonstigen Gründen. Die Hälfte davon gehört der Herrschaft, die andere Hälfte der Gemeinde, aus der das Gut bzw. die Person stammt.
2. Falls in der Herrschaft gewisse Personen vom Abzug befreit sind und dies beweisen können, müssen sie nichts bezahlen. Doch diese Personen haben an dem Abzugsgeld keinen Anteil.