Vereinbarung zwischen Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax und den Gemeinden Sennwald, Salez, Haag und Frümsen über den Abzug
Titel
Vereinbarung zwischen Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax und den Gemeinden Sennwald, Salez, Haag und Frümsen über den Abzug
Signatur
AA 2 U 32
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1562.03.08
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff mytterfasten
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
25,7 cm x 41,8 cm (Plica geschlossen); 30,1 cm x 41,8 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Physische Beschaffenheit
Loch in der Plica
Siegler
1. Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax, 2. Gebhard Heiz, Ratsherr von Glarus, Landvogt von Werdenberg
Siegelbeschreibung
2 Siegel hängen, 1. Wachs in wächserner Schüssel, rund, bestossen, 2. Wachs, rund, bestossen, leicht abgeschliffen
Regest
Freiherr Ulrich Philipp Sax-Hohensax (vonn der Hochenn Sax), Herr von Sax, Forstegg und Frischenberg, vereinbart mit den vier Gemeinden Sennwald, Salez, Haag und Frümsen folgende Artikel:
1. Jeder, ob Mann oder Frau, der Güter aus der Herrschaft zieht, soll als Abzug 5 % (denn zwainzigistenn thaill) des Guts, das aus der Herrschaft gezogen wird, abgeben, sei es wegen einer Erbschaft oder aus sonstigen Gründen. Die Hälfte davon gehört der Herrschaft, die andere Hälfte der Gemeinde, aus der das Gut bzw. die Person stammt.
2. Falls in der Herrschaft gewisse Personen vom Abzug befreit sind und dies beweisen können, müssen sie nichts bezahlen. Doch diese Personen haben an dem Abzugsgeld keinen Anteil.
Anmerkung
Abzug: Gebühr oder Steuer auf wegziehende Personen oder auf Vermögen und Güter, die ins Ausland transferiert werden (Idiotikon, Bd. XVII, Sp. 490, 4d).
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich