Urfehde von Gallus Göldi von Sennwald wegen Falschspiels AA 2 U 30e



Urkunde

Urfehde von Gallus Göldi von Sennwald wegen Falschspiels

Detailansicht
Titel

Urfehde von Gallus Göldi von Sennwald wegen Falschspiels

Signatur

AA 2 U 30e

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1551.01.13

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff sanct Hilarius tag

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Durch Vogt Störi ist er aus der Leibeigenschafft der Herren von Glarus entlassen worden (Michael Störi war Landvogt von Werdenberg 1551-1554).

Format (Höhe x Breite)

20,7 cm x 33,3 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Hans Rhyner, Statthalter von Sax-Forstegg

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, stark beschädigt, abgeschliffen

Regest

Gallus Göldi von Sennwald gesteht, dass er wegen Falschspiels in Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax), Herr von Sax und Forstegg, gekommen sei. Aus Gnade des Freiherren und auf Bitten ehrbarer Leute und Verwandter kommt er auf Urfehde frei. Bei seinem Eid soll er folgende Punkt halten: 1. Er soll an seiner Ehre bestraft sein und soll dem Freiherrn in Leibeigenschaft zugehören. 2. Er darf nie mehr Spielen, weder hier noch im Welschland noch in Deutschland und zudem soll er alle anzeigen, die mit ihm gespielt haben. 3. Er soll 70 Pfund Busse Konstanzer Münz und Feldkirchner Währung bezahlen. Dies alles dient als abschreckendes Beispiel für andere.

Regest

Gallus Göldi von Sennwald gesteht, dass er wegen Falschspiels in Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax), Herr von Sax und Forstegg, gekommen sei. Aus Gnade des Freiherren und auf Bitten ehrbarer Leute und Verwandter kommt er auf Urfehde frei. Bei seinem Eid soll er folgende Punkt halten: 1. Er soll an seiner Ehre bestraft sein und soll dem Freiherrn in Leibeigenschaft zugehören. 2. Er darf nie mehr Spielen, weder hier noch im Welschland noch in Deutschland und zudem soll er alle anzeigen, die mit ihm gespielt haben. 3. Er soll 70 Pfund Busse Konstanzer Münz und Feldkirchner Währung bezahlen. Dies alles dient als abschreckendes Beispiel für andere.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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