Urfehde von Gallus Göldi von Sennwald wegen Falschspiels
Urfehde von Gallus Göldi von Sennwald wegen Falschspiels
AA 2 U 30e
Dokument
1551.01.13
Urkunde
uff sanct Hilarius tag
analog
Nachtrag auf der Rückseite: Durch Vogt Störi ist er aus der Leibeigenschafft der Herren von Glarus entlassen worden (Michael Störi war Landvogt von Werdenberg 1551-1554).
20,7 cm x 33,3 cm
Pergament
Hans Rhyner, Statthalter von Sax-Forstegg
Siegel hängt, Wachs, rund, stark beschädigt, abgeschliffen
Gallus Göldi von Sennwald gesteht, dass er wegen Falschspiels in Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax), Herr von Sax und Forstegg, gekommen sei. Aus Gnade des Freiherren und auf Bitten ehrbarer Leute und Verwandter kommt er auf Urfehde frei. Bei seinem Eid soll er folgende Punkt halten: 1. Er soll an seiner Ehre bestraft sein und soll dem Freiherrn in Leibeigenschaft zugehören. 2. Er darf nie mehr Spielen, weder hier noch im Welschland noch in Deutschland und zudem soll er alle anzeigen, die mit ihm gespielt haben. 3. Er soll 70 Pfund Busse Konstanzer Münz und Feldkirchner Währung bezahlen. Dies alles dient als abschreckendes Beispiel für andere.
Staatsarchiv
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