Urfehde von Thomas Auer von Sennwald wegen Falschspiels AA 2 U 30d



Urkunde

Urfehde von Thomas Auer von Sennwald wegen Falschspiels

Detailansicht
Titel

Urfehde von Thomas Auer von Sennwald wegen Falschspiels

Signatur

AA 2 U 30d

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1551.01.25

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff sanct Pauls tag bekerüng

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

20,1 cm x 35,3 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Hans Rhyner, Statthalter von Sax-Forstegg

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, bestossen

Regest

Thomas Auer (Ower), Sohn vom verstorbenen Thomas, von Sennwald, gesteht, dass er wegen Falschspiels in Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax), Herr von Sax und Forstegg, gekommen sei. Aus Gnade des Freiherren und auf Bitten ehrbarer Leute und Verwandter kommt er auf Urfehde frei. Bei seinem Eid soll er folgende Punkte halten: 1. Er soll an seiner Ehre bestraft sein und darf nie mehr Spielen, weder hier noch im Welschland noch in Deutschland, und zudem soll er alle anzeigen, die mit ihm gespielt haben. 2. Er soll 70 Pfund Busse in Landeswährung bezahlen. Dies alles dient als abschreckendes Beispiel für andere.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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