Urfehde von Thomas Auer von Sennwald wegen Falschspiels
Titel
Urfehde von Thomas Auer von Sennwald wegen Falschspiels
Signatur
AA 2 U 30d
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1551.01.25
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff sanct Pauls tag bekerüng
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
20,1 cm x 35,3 cm
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Hans Rhyner, Statthalter von Sax-Forstegg
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, bestossen
Regest
Thomas Auer (Ower), Sohn vom verstorbenen Thomas, von Sennwald, gesteht, dass er wegen Falschspiels in Gefangenschaft des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax), Herr von Sax und Forstegg, gekommen sei. Aus Gnade des Freiherren und auf Bitten ehrbarer Leute und Verwandter kommt er auf Urfehde frei. Bei seinem Eid soll er folgende Punkte halten:
1. Er soll an seiner Ehre bestraft sein und darf nie mehr Spielen, weder hier noch im Welschland noch in Deutschland, und zudem soll er alle anzeigen, die mit ihm gespielt haben.
2. Er soll 70 Pfund Busse in Landeswährung bezahlen.
Dies alles dient als abschreckendes Beispiel für andere.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich