Urfehde von Anna Täschler, Ehefrau von Hans Tinner, wegen Verleumdung des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax
Urfehde von Anna Täschler, Ehefrau von Hans Tinner, wegen Verleumdung des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax
AA 2 U 30c
Dokument
1550.04.23
Urkunde
uff sanct Joergen tag des hailgen ritters
analog
19,9 cm x 31,2 cm
Pergament
Christoph (Stoffel) Rupf, Ammann von Sax-Forstegg
Siegel hängt, Wachs, rund, beschädigt, bestossen
Anna Täschler, Ehefrau von Hans Tinner, bekennt, dass sie und ihr Mann des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hohen Sax), Herr von Sax, Forstegg und Bürglen, bestraft worden sind. Beim Einzug der Busse durch den Weibel hat Anna Täschler gegenüber dem Weibel und anderen Personen behauptet, dass diese Strafe unrecht sei. Darauf wird sie vom Freiherrn vor Gericht geladen. Sie lässt jedoch den Freiherrn durch den Pfarrherrn bitten, ihr anstelle eines gerichtlichen Verfahrens eine Strafe aufzuerlegen. Darauf muss sie vor ihrem Ehemann und vor den Amtleuten und mit einem gesiegelten Brief ihre verleumderische Kritik am Freiherrn zurücknehmen und Urfehde schwören. Sie muss sich zudem von ihrem früheren Leibherrn loskaufen und sich in seine Leibeigenschaft begeben.
Im Bistum Chur ist der Georgstag nach Grotefend der 25. April.
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