Urfehde von Ambrosius Weber aus der Herrschaft Forstegg wegen Entführung AA 2 U 30b



Urkunde

Urfehde von Ambrosius Weber aus der Herrschaft Forstegg wegen Entführung

Detailansicht
Titel

Urfehde von Ambrosius Weber aus der Herrschaft Forstegg wegen Entführung

Signatur

AA 2 U 30b

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1545.07.25

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

uff sanct Jacobstag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

22,5 cm x 34,6 cm

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Hans Bernegger, Ammann von Sax-Forstegg

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, stark beschädigt

Vermerke

(17. Jh.): Urfhe Brosi Webers hat ir gnaden h[errn] Uolrich Philips abgetretne (?) frouen uß der herschafft begleit, ist ehr und wehrloß gmachet worden sin lübenlang und umb 200 g[ulden] gestrafft anno 1545

Regest

Ambrosius (Brosi) Weber aus der Herrschaft Forstegg gesteht, dass er dem Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax nachts heimlich seinen Leib und sein Gut (sin lyb und guott) über den Rhein entführt (hinweg gfuoert) hat, weshalb er in Gefangenschaft gekommen ist. Auf Bitten von ehrbaren Leuten, seinen Brüdern und Verwandten, kommt er auf Urfehde frei, muss aber folgende Vorschriften annehmen und beschwören: 1. Leib und Gut sind als ein Verräter und Dieb dem Herrn verfallen. 2. Er darf keine Geschäfte abschliessen, keine Waffen tragen ausser einem abgebrochenen Messer und nicht in einem Gericht sitzen. 3. Er und seine Ehefrau dürfen die Herrschaft nicht verlassen. 4. Begegnet er dem Herrn oder seinen Kindern, soll er ihnen aus den Augen gehen. 5. Ausserdem muss er 200 Gulden Busse bezahlen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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