Urfehde von Ambrosius Weber aus der Herrschaft Forstegg wegen Entführung
Urfehde von Ambrosius Weber aus der Herrschaft Forstegg wegen Entführung
AA 2 U 30b
Dokument
1545.07.25
Urkunde
uff sanct Jacobstag
analog
22,5 cm x 34,6 cm
Pergament
Hans Bernegger, Ammann von Sax-Forstegg
Siegel hängt, Wachs, rund, stark beschädigt
(17. Jh.): Urfhe Brosi Webers hat ir gnaden h[errn] Uolrich Philips abgetretne (?) frouen uß der herschafft begleit, ist ehr und wehrloß gmachet worden sin lübenlang und umb 200 g[ulden] gestrafft anno 1545
Ambrosius (Brosi) Weber aus der Herrschaft Forstegg gesteht, dass er dem Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax nachts heimlich seinen Leib und sein Gut (sin lyb und guott) über den Rhein entführt (hinweg gfuoert) hat, weshalb er in Gefangenschaft gekommen ist. Auf Bitten von ehrbaren Leuten, seinen Brüdern und Verwandten, kommt er auf Urfehde frei, muss aber folgende Vorschriften annehmen und beschwören: 1. Leib und Gut sind als ein Verräter und Dieb dem Herrn verfallen. 2. Er darf keine Geschäfte abschliessen, keine Waffen tragen ausser einem abgebrochenen Messer und nicht in einem Gericht sitzen. 3. Er und seine Ehefrau dürfen die Herrschaft nicht verlassen. 4. Begegnet er dem Herrn oder seinen Kindern, soll er ihnen aus den Augen gehen. 5. Ausserdem muss er 200 Gulden Busse bezahlen.
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Erschwert möglich