Bürgerrecht des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax mit Zürich AA 2 U 30a



Urkunde

Bürgerrecht des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax mit Zürich

Detailansicht
Titel

Bürgerrecht des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax mit Zürich

Signatur

AA 2 U 30a

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1542.04.17

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

nächsten mentags nach dem sonntag quasimodo nach osteren

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag durch den Stadtschreiber von Zürich: Am Samstag, den 21. Februar 1590, haben die Freiherren Johann Philipp und Johann Ulrich von Sax-Hohensax, Herren von Sax und Forstegg, in ihrem und in Namen ihrer beiden Brüder Johann Albrecht und Johann Christoph das Bürgerrecht in Zürich vor Bürgermeister und den beiden Räten erneuert und beschworen.

Format (Höhe x Breite)

21,7 cm x 35,7 cm (Plica geschlossen); 29,6 cm x 35,7 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in wächserner Schüssel, rund, leicht bestossen, gut erhalten

Regest

Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax), Herr von Forstegg und Bürglen, urkundet, dass sein verstorbener Vater Ulrich VIII. von Sax-Hohensax mit seinen beiden Herrschaften Bürglen und Forstegg vor vielen Jahren geschworener Bürger von Zürich geworden ist, weshalb er für sich und seine Nachkommen, Erben und Inhaber der beiden Herrschaften das Bürgerrecht (burgrecht) wiederum beschwört und erneuert. Er verspricht dieses wie sein Vater zu halten und zu befolgen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Navigation

Lesesaal geschlossen
Benutzung
Orientierung
Vermittlung
Über uns
Partizipation
Login Konto erstellen