Bürgerrecht des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax mit Zürich
Bürgerrecht des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax mit Zürich
AA 2 U 30a
Dokument
1542.04.17
Urkunde
nächsten mentags nach dem sonntag quasimodo nach osteren
analog
Nachtrag durch den Stadtschreiber von Zürich: Am Samstag, den 21. Februar 1590, haben die Freiherren Johann Philipp und Johann Ulrich von Sax-Hohensax, Herren von Sax und Forstegg, in ihrem und in Namen ihrer beiden Brüder Johann Albrecht und Johann Christoph das Bürgerrecht in Zürich vor Bürgermeister und den beiden Räten erneuert und beschworen.
21,7 cm x 35,7 cm (Plica geschlossen); 29,6 cm x 35,7 cm (Plica offen)
Pergament
Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax
Siegel hängt, Wachs in wächserner Schüssel, rund, leicht bestossen, gut erhalten
Freiherr Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (von der Hochen Sax), Herr von Forstegg und Bürglen, urkundet, dass sein verstorbener Vater Ulrich VIII. von Sax-Hohensax mit seinen beiden Herrschaften Bürglen und Forstegg vor vielen Jahren geschworener Bürger von Zürich geworden ist, weshalb er für sich und seine Nachkommen, Erben und Inhaber der beiden Herrschaften das Bürgerrecht (burgrecht) wiederum beschwört und erneuert. Er verspricht dieses wie sein Vater zu halten und zu befolgen.
Staatsarchiv
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