Regest
Auf der Jahrrechnung in Baden vor den Gesandten der zehn Orte der Eidgenossenschaft von Zürich Ratsherr Johannes Haab, von Bern Ratsherr und Venner Peter Imhag, von Luzern Ratsherr Hans Bircher, von Uri Ritter und Landammann Josue von Beroldingen, von Schwyz Landammann Joseph Amberg, von Unterwalden Landammann Melchior Wildrich, von Zug Ammann Kaspar Stocker, von Glarus Landammann Hans Aebli, von Freiburg Ratsherr Martin Sessinger und von Solothurn Schultheiss Niklaus von Wengi, erscheinen Hans Egli von Gartis (Gardis) in der Herrschaft Forstegg einerseits und Ulrich Philipp von Sax-Hohensax (vonn der Hochen Sax), Herr von Forstegg und Bürglen, andererseits. Der Freiherr zweifelt die Rechtmässigkeit eines Schiedgerichts in einem Streit um Schulden zwischen Hans Egli und Jakob Wohlwend an und lässt Eglis Hab und Gut unter Arrest legen. Nach einer ergebnislosen Intervention von Schwyz wird Ulrich Philipp von Sax-Hohensax vor die Tagsatzung geladen. Nach Ansicht des Freiherrn Ulrich Philipp von Sax-Hohensax kann er gar nicht nach Baden an die Tagsatzung vorgeladen werden, da er als Freiherr in seiner Herrschaft die hohen und niederen Gerichte besitzt und die Untertanen nicht an fremde Gerichte appellieren dürfen. Die zehn Orte empfehlen, dass der Freiherr von Sax-Hohensax ihnen trotzdem gestattet, Mittel zur Beendigung des Streits zu stellen, aber ohne in seine Rechte der Nichtappellierbarkeit einzugreifen: Er soll ein freies unparteiisches Gericht stellen und beiden Parteien freies Geleit zusichern. Was das Gericht urteilt, sollen die Parteien befolgen. Eglis Gut soll danach freigegeben werden.