Anmerkung
In diesem Vertrag werden die hohen und niederen Gerichtsgrenzen festgelegt zwischen Ulrich VIII. von Sax-Hohensax als Besitzer der Freiherrschaft Forstegg, dem Abt von St.Gallen als Inhaber der niederen Gerichte in Altstätten und den eidgenössischen Orten, die das Rheintal mit der Freiherrschaft Frischenberg besitzen.
Edition: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/4, Die Rechtsquellen der Region Werdenberg, Basel 2020, Nr. 89 (SSRQ SG III/4, Nr. 89), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat.
Abt des Klosters St.Gallen: Gotthard Giel von Glattbrugg (1491-1504).