Vertrag um die Grenzen der hohen und niederen Gerichte zwischen der Herrschaften Forstegg und Altstätten sowie um die Grenzen zwischen den Gerichten der Herrschaften Forstegg einerseits sowie Sax und Frischenberg andererseits
Titel
Vertrag um die Grenzen der hohen und niederen Gerichte zwischen der Herrschaften Forstegg und Altstätten sowie um die Grenzen zwischen den Gerichten der Herrschaften Forstegg einerseits sowie Sax und Frischenberg andererseits
Signatur
AA 2 U 14
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1494.07.03
Archivalienart
Urkunde
Alte Signatur
AA 2 U 14, U 15
Entstehungszeitraum, Anmerkung
uff dornstag vor sant Uolrichs tag
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Enthält
Die Grenzen zwischen den Herrschaften werden beschrieben.
Format (Höhe x Breite)
28,0 cm x 52,5 cm (Plica geschlossen); 34,0 cm x 52,5 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Physische Beschaffenheit
Verfärbungen im Falt
Siegler
1. Gotthard Giel, Abt des Klosters St.Gallen, 2. Freiherr Ulrich VIII. von Sax-Hohensax, 3. Heinrich Troger, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
3 Siegel hängen, 1. rund, eingenäht in Leinensäcklein, 2. rund, eingenäht in Leinensäcklein, 3. rund, eingenäht in Leinensäcklein
Regest
Gotthard, Abt des Klosters St. Gallen, Freiherr Ulrich VIII. von Sax-Hohensax (Uolrichen von Saxs von der Hochen Saxs) und Heinrich Troger, Landvogt der sieben eidgenössischen Orte im Rheintal legen nach einem Augenschein die Grenzen der hohen und niederen Gerichte zwischen den Herrschaften Forstegg und Altstätten einerseits und die Grenzen zwischen den Gerichten der Herrschaften Forstegg einerseits sowie Sax und Frischenberg andererseits fest. Die Grenzen werden beschrieben. Zudem wird bestimmt, dass die von Appenzell alle diejenigen, die ihnen in den bezeichneten Herrschaften gehuldigt haben, ihrer Eide entlassen sollen.
Anmerkung
In diesem Vertrag werden die hohen und niederen Gerichtsgrenzen festgelegt zwischen Ulrich VIII. von Sax-Hohensax als Besitzer der Freiherrschaft Forstegg, dem Abt von St.Gallen als Inhaber der niederen Gerichte in Altstätten und den eidgenössischen Orten, die das Rheintal mit der Freiherrschaft Frischenberg besitzen.
Edition: Die Rechtsquellen des Kantons St.Gallen III/4, Die Rechtsquellen der Region Werdenberg, Basel 2020, Nr. 89 (SSRQ SG III/4, Nr. 89), online siehe Link unter Zugang zum Digitalisat.
Abt des Klosters St.Gallen: Gotthard Giel von Glattbrugg (1491-1504).
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich
Zugang zum Digitalisat (Link)
https://www.ssrq-sds-fds.ch/exist/apps/ssrq/SG/SSRQ_SG_III_4_089_1.xml