Auslösung der Bürgschaft von Ulrich VIII. von Sax-Hohensax durch Jakob Mötteli vom Rappenstein und von Bürglen für eine Schuld von 2000 Gulden gegenüber Adelheid Tünger AA 2 U 12



Urkunde

Auslösung der Bürgschaft von Ulrich VIII. von Sax-Hohensax durch Jakob Mötteli vom Rappenstein und von Bürglen für eine Schuld von 2000 Gulden gegenüber Adelheid Tünger

Detailansicht
Titel

Auslösung der Bürgschaft von Ulrich VIII. von Sax-Hohensax durch Jakob Mötteli vom Rappenstein und von Bürglen für eine Schuld von 2000 Gulden gegenüber Adelheid Tünger

Signatur

AA 2 U 12

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1491.04.05

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1491.03.26

Entstehungszeitraum, Anmerkung

zinßtags nach sant Ambrosius tags

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

15,8 cm x 36,1 cm (Plica geschlossen); 19,4 cm x 36,1 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Jakob von Rappenstein von Bürglen

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs, rund, bestossen

Regest

Jakob Mötteli vom Rappenstein und von Bürglen urkundet, dass Freiherr Ulrich VIII. von Sax-Hohensax (Uolrich von der Hochen Sax) und sein Schwager Hans von Landenberg als Bürgen für seine Schuld von 2000 Rheinischen Gulden gegenüber Frau Adelheid Tünger, Witwe von Hans Grebel und Bürgerin von Zürich, eingestanden sind laut Schuldbrief vom Samstag nach Frauentag im März 1491 (26.03.1491). Der jährliche Zins ab seiner Herrschaft Pfyn, Dettighofen und Kugelshofen (?) (Phin, Tetikofen und Koboltzhofen) mit dem Zehnten und allen Rechten beträgt 100 Gulden. Jakob Mötteli spricht Ulrich VIII. von der Bürgschaft los. Sollte dieser trotzdem belangt werden oder sonst zu Schaden kommen, kann er auf Mötteli zurückgreifen und ihn pfänden, vor Gericht laden oder ähnliches bis er entschädigt ist.

Regest

Jakob Mötteli vom Rappenstein und von Bürglen urkundet, dass Freiherr Ulrich VIII. von Sax-Hohensax (Uolrich von der Hochen Sax) und sein Schwager Hans von Landenberg als Bürgen für seine Schuld von 2000 Rheinischen Gulden gegenüber Frau Adelheid Tünger, Witwe von Hans Grebel und Bürgerin von Zürich, eingestanden sind laut Schuldbrief vom Samstag nach Frauentag im März 1491 (26.03.1491). Der jährliche Zins ab seiner Herrschaft Pfyn, Dettighofen und Kugelshofen (?) (Phin, Tetikofen und Koboltzhofen) mit dem Zehnten und allen Rechten beträgt 100 Gulden. Jakob Mötteli spricht Ulrich VIII. von der Bürgschaft los. Sollte dieser trotzdem belangt werden oder sonst zu Schaden kommen, kann er auf Mötteli zurückgreifen und ihn pfänden, vor Gericht laden oder ähnliches bis er entschädigt ist.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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