Auslösung der Bürgschaft von Ulrich VIII. von Sax-Hohensax durch Jakob Mötteli vom Rappenstein und von Bürglen für eine Schuld von 2000 Gulden gegenüber Adelheid Tünger
Titel
Auslösung der Bürgschaft von Ulrich VIII. von Sax-Hohensax durch Jakob Mötteli vom Rappenstein und von Bürglen für eine Schuld von 2000 Gulden gegenüber Adelheid Tünger
Signatur
AA 2 U 12
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1491.04.05
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1491.03.26
Entstehungszeitraum, Anmerkung
zinßtags nach sant Ambrosius tags
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
15,8 cm x 36,1 cm (Plica geschlossen); 19,4 cm x 36,1 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Jakob von Rappenstein von Bürglen
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs, rund, bestossen
Regest
Jakob Mötteli vom Rappenstein und von Bürglen urkundet, dass Freiherr Ulrich VIII. von Sax-Hohensax (Uolrich von der Hochen Sax) und sein Schwager Hans von Landenberg als Bürgen für seine Schuld von 2000 Rheinischen Gulden gegenüber Frau Adelheid Tünger, Witwe von Hans Grebel und Bürgerin von Zürich, eingestanden sind laut Schuldbrief vom Samstag nach Frauentag im März 1491 (26.03.1491). Der jährliche Zins ab seiner Herrschaft Pfyn, Dettighofen und Kugelshofen (?) (Phin, Tetikofen und Koboltzhofen) mit dem Zehnten und allen Rechten beträgt 100 Gulden. Jakob Mötteli spricht Ulrich VIII. von der Bürgschaft los. Sollte dieser trotzdem belangt werden oder sonst zu Schaden kommen, kann er auf Mötteli zurückgreifen und ihn pfänden, vor Gericht laden oder ähnliches bis er entschädigt ist.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich