Kopie des Erblehens für Stadtammann Jakob Heer von Rheineck und seinen Sohn Johann Jakob Heer als Lehenträger um die Walke und Bleiche genannt Pulverstampf AA 1 L 282



Urkunde

Kopie des Erblehens für Stadtammann Jakob Heer von Rheineck und seinen Sohn Johann Jakob Heer als Lehenträger um die Walke und Bleiche genannt Pulverstampf

Detailansicht
Titel

Kopie des Erblehens für Stadtammann Jakob Heer von Rheineck und seinen Sohn Johann Jakob Heer als Lehenträger um die Walke und Bleiche genannt Pulverstampf

Signatur

AA 1 L 282

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1774.06.02

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den 2.ten juny

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

35,3 cm x 21,5 cm (Papierurkunde geschlossen); 35,3 cm x 43 cm (Papierurkunde aufgeschlagen)

Trägermaterial

Papier

Siegler

Karl Baptist Pfyffer von Altishofen, Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal

Schreiber

Kanzlei Rheintal

Vermerke und Zusätze

Doppelblatt

Regest

Durch den Verkauf der Bleiche und den Verzicht des jungen Jeremias Indermaur, Vogtkind von Stadtammann Jakob Lutz, auf sein Erblehen Pulverstampf genannt, ist das Erblehen an Karl Baptist Pfyffer von Altishofen, Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, heimgefallen. Der Landvogt verleiht darauf gegen die Bezahlung von 50 Gulden und gegen einen jährlichen Zins von fünf Gulden Walke und Bleiche dem Stadtammann Jakob Heer von Rheineck, der seinen Sohn Johann Jakob Heer, auch Jo Jakob genannt, als Lehenträger einsetzt. Nach dem Tod des Lehenträgers fällt das Lehen an seinen nächsten Erben.

Regest

Durch den Verkauf der Bleiche und den Verzicht des jungen Jeremias Indermaur, Vogtkind von Stadtammann Jakob Lutz, auf sein Erblehen Pulverstampf genannt, ist das Erblehen an Karl Baptist Pfyffer von Altishofen, Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, heimgefallen. Der Landvogt verleiht darauf gegen die Bezahlung von 50 Gulden und gegen einen jährlichen Zins von fünf Gulden Walke und Bleiche dem Stadtammann Jakob Heer von Rheineck, der seinen Sohn Johann Jakob Heer, auch Jo Jakob genannt, als Lehenträger einsetzt. Nach dem Tod des Lehenträgers fällt das Lehen an seinen nächsten Erben.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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