Kopie des Erblehens für Stadtammann Jakob Heer von Rheineck und seinen Sohn Johann Jakob Heer als Lehenträger um die Walke und Bleiche genannt Pulverstampf
Titel
Kopie des Erblehens für Stadtammann Jakob Heer von Rheineck und seinen Sohn Johann Jakob Heer als Lehenträger um die Walke und Bleiche genannt Pulverstampf
Signatur
AA 1 L 282
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1774.06.02
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den 2.ten juny
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
35,3 cm x 21,5 cm (Papierurkunde geschlossen); 35,3 cm x 43 cm (Papierurkunde aufgeschlagen)
Trägermaterial
Papier
Siegler
Karl Baptist Pfyffer von Altishofen, Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal
Schreiber
Kanzlei Rheintal
Vermerke und Zusätze
Doppelblatt
Regest
Durch den Verkauf der Bleiche und den Verzicht des jungen Jeremias Indermaur, Vogtkind von Stadtammann Jakob Lutz, auf sein Erblehen Pulverstampf genannt, ist das Erblehen an Karl Baptist Pfyffer von Altishofen, Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, heimgefallen. Der Landvogt verleiht darauf gegen die Bezahlung von 50 Gulden und gegen einen jährlichen Zins von fünf Gulden Walke und Bleiche dem Stadtammann Jakob Heer von Rheineck, der seinen Sohn Johann Jakob Heer, auch Jo Jakob genannt, als Lehenträger einsetzt. Nach dem Tod des Lehenträgers fällt das Lehen an seinen nächsten Erben.
Regest
Durch den Verkauf der Bleiche und den Verzicht des jungen Jeremias Indermaur, Vogtkind von Stadtammann Jakob Lutz, auf sein Erblehen Pulverstampf genannt, ist das Erblehen an Karl Baptist Pfyffer von Altishofen, Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, heimgefallen. Der Landvogt verleiht darauf gegen die Bezahlung von 50 Gulden und gegen einen jährlichen Zins von fünf Gulden Walke und Bleiche dem Stadtammann Jakob Heer von Rheineck, der seinen Sohn Johann Jakob Heer, auch Jo Jakob genannt, als Lehenträger einsetzt. Nach dem Tod des Lehenträgers fällt das Lehen an seinen nächsten Erben.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich