Lehen für Hans Ulrich Messmer von Thal um den Achtel des Kelnhofs und eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet
Titel
Lehen für Hans Ulrich Messmer von Thal um den Achtel des Kelnhofs und eine Wiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet
Signatur
AA 1 L 281
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1772.02.21
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1742.05.28
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den 21.ten february
Ausprägung
analog
Enthält
Nachtrag am Ende des Textes: Das zum Acker in Strenglen gehörige Kopfende (fürhaubt) oder Wieslein ist laut Tauschbrief vom 15.05.1782 dem Meister Konrad Messmer, Ziegler in Rheineck, gegen eine Wiese in der oberen Strenglen überlassen worden, Rheineck, Kanzlei Rheintal.
Das Lehen bewirbt jetzt Christoph Bärlocher.
Format (Höhe x Breite)
41 cm x 25,4 cm (Papierurkunde geschlossen); 41 cm x 50,8 cm (Papierurkunde aufgeschlagen)
Trägermaterial
Papier
Physische Beschaffenheit
auf dem hinteren Blatt Verfärbungen und an den Faltstellen zum Teil gerissen
Siegler
Simon Franz Wurstemberger von Bern, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel unter Papier aufgedrückt, rund, sehr gut erhalten
Schreiber
Kanzlei Rheintal
Vermerke und Zusätze
Doppelblatt
Regest
Simon Franz Wurstemberger von Bern, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals auf Lebenszeit dem Jüngling Hans Ulrich Messmer, Söhnchen des Hafners Jakob Messmer, Hofmann von Thal, den achten Teil des Kelnhofs (kehlhofs). Den gleich grossen Teil besitzt laut Lehenbrief vom 28. Mai 1742 Joseph Anton Rüst von Thal als Lehen, das durch den vorigen Besitzer Dominik Diezi, der wegen Untreue und Zehntbetrugs mit Verbannung bestraft worden ist und damit das Lehen verwirkt hat. Zum Lehen gehören ein Acker auf dem Oberfeld am Fussweg, ein Acker auf der Kruft, ein Acker in Strenglen mit dem Kopfende (fürhaubt) an der Landstrasse und drei Viertel Wiese jenseits des Rheins im Niderriet. Dem Landvogt sind jährlich mit dem Zehnten in das Amtshaus zu liefern ein Viertel Getreide (kernen), zwei Viertel Hafer St.Galler Mass und an Geld sechs Schilling. Gemäss alten Kelnhofbriefen bekommt Hans Ulrich Messmer zusammen mit Joseph Anton Rüst dreieinhalb Schilling ab dem Katzensteig.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich