Lehen für Johann Jakob Heer von Rheineck um einen Acker im unteren Buhof (Bauhof) AA 1 L 267



Urkunde

Lehen für Johann Jakob Heer von Rheineck um einen Acker im unteren Buhof (Bauhof)

Detailansicht
Titel

Lehen für Johann Jakob Heer von Rheineck um einen Acker im unteren Buhof (Bauhof)

Signatur

AA 1 L 267

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1764.05.10

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auf den zechenden may monatts

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

24,5 cm x 55 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Joseph Dominik von Betschart, Hauptmann und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Stück von Pergamentstreifen vorhanden

Schreiber

Kanzlei Rheintal

Regest

Hauptmann Franz Dominik von Betschart, Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals dem Jüngling Johann Jakob von Heer (de Herr), Sohn von Leutnant von Lorenz Heer (de Lorenz Heeren), Bürger von Rheineck, auf Lebenszeit einen Acker im unteren Buhof oder Bauhof (bauwhoff) mit einem Teil der Stapfenwis oberhalb der Rietgass, die vorher der verstorbene Franz Lutz von Thal als Lehen besessen hat. Die andere Hälfte besitzt Zacharias Indermaur. Ab Acker und Wiese ist ein jährlicher Zins von einem Drittel der Erne mit dem Zehnten, und zwar von zehn Garben vier, abzuliefern. Der Landvogt übernimmt den Schnitterlohn von einem Gulden vom gesamten Lehen. Dem Landvogt gehört die Hälfte des Heus, ausgenommen das Heu der Kopfenden der Äcker. Wenn der Lehennehmer das Heu in die Scheunen liefert, kriegt er von jedem Fuder einen Schilling Lohn.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Navigation

Lesesaal geschlossen
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