Lehen für Johann Jakob Heer von Rheineck um einen Acker im unteren Buhof (Bauhof)
Titel
Lehen für Johann Jakob Heer von Rheineck um einen Acker im unteren Buhof (Bauhof)
Signatur
AA 1 L 267
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1764.05.10
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
auf den zechenden may monatts
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
24,5 cm x 55 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Joseph Dominik von Betschart, Hauptmann und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Stück von Pergamentstreifen vorhanden
Schreiber
Kanzlei Rheintal
Regest
Hauptmann Franz Dominik von Betschart, Ratsherr von Schwyz und Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals dem Jüngling Johann Jakob von Heer (de Herr), Sohn von Leutnant von Lorenz Heer (de Lorenz Heeren), Bürger von Rheineck, auf Lebenszeit einen Acker im unteren Buhof oder Bauhof (bauwhoff) mit einem Teil der Stapfenwis oberhalb der Rietgass, die vorher der verstorbene Franz Lutz von Thal als Lehen besessen hat. Die andere Hälfte besitzt Zacharias Indermaur. Ab Acker und Wiese ist ein jährlicher Zins von einem Drittel der Erne mit dem Zehnten, und zwar von zehn Garben vier, abzuliefern. Der Landvogt übernimmt den Schnitterlohn von einem Gulden vom gesamten Lehen. Dem Landvogt gehört die Hälfte des Heus, ausgenommen das Heu der Kopfenden der Äcker. Wenn der Lehennehmer das Heu in die Scheunen liefert, kriegt er von jedem Fuder einen Schilling Lohn.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich