Lehen für Mathäus Hartmann in der Wolfsgrueb von Thal und für seinen Sohn Christian Hartmann als Lehenträger um zwei Äcker im Oberfeld und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet AA 1 L 264



Urkunde

Lehen für Mathäus Hartmann in der Wolfsgrueb von Thal und für seinen Sohn Christian Hartmann als Lehenträger um zwei Äcker im Oberfeld und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet

Detailansicht
Titel

Lehen für Mathäus Hartmann in der Wolfsgrueb von Thal und für seinen Sohn Christian Hartmann als Lehenträger um zwei Äcker im Oberfeld und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet

Signatur

AA 1 L 264

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1764.12.20

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den 20. tag christmonat

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

29,3 cm x 37,5 cm (Plica geschlossen); 33 cm x 37,5 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Franz Dominik von Betschart, Hauptmann, alt Landessäckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Legler, Landschreiber

Regest

Hauptmann Franz Dominik von Betschart, alt Landessäckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Obrigkeit an Meister Mathäus (Debus) Hartmann in der Wolfsgrueb, Hofmann von Thal, der als Lehenträger seinen Sohn Christian Hartmann einsetzt, auf Lebenszeit zwei Äcker im Oberfeld, die zuvor der verstorbene Joseph Beerli (Bärly) auf dem Buechberg als Lehen besessen hat. Ab den Äckern gehen jährliche Zinsen von einem Viertel Getreide (kernen) und zwei Vierteln Hafer St.Galler Mass mit zehn Kreuzern zwei Pfennigen, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt. Den anderen Teil besitzt Johannes Kuhn, der gleich viel bezahlt. Zum Lehen gehört auch eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die er mit Johannes Kuhn gemeinsam besitzt und nutzt. Von der Wiese sind jährlich 21 Kreuzer an Gaissau zu bezahlen, wovon Hartmann 14 Kreuzer zu übernehmen hat.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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