Lehen für Mathäus Hartmann in der Wolfsgrueb von Thal und für seinen Sohn Christian Hartmann als Lehenträger um zwei Äcker im Oberfeld und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet
Lehen für Mathäus Hartmann in der Wolfsgrueb von Thal und für seinen Sohn Christian Hartmann als Lehenträger um zwei Äcker im Oberfeld und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet
AA 1 L 264
Dokument
1764.12.20
Urkunde
den 20. tag christmonat
analog
29,3 cm x 37,5 cm (Plica geschlossen); 33 cm x 37,5 cm (Plica offen)
Pergament
Franz Dominik von Betschart, Hauptmann, alt Landessäckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Legler, Landschreiber
Hauptmann Franz Dominik von Betschart, alt Landessäckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Obrigkeit an Meister Mathäus (Debus) Hartmann in der Wolfsgrueb, Hofmann von Thal, der als Lehenträger seinen Sohn Christian Hartmann einsetzt, auf Lebenszeit zwei Äcker im Oberfeld, die zuvor der verstorbene Joseph Beerli (Bärly) auf dem Buechberg als Lehen besessen hat. Ab den Äckern gehen jährliche Zinsen von einem Viertel Getreide (kernen) und zwei Vierteln Hafer St.Galler Mass mit zehn Kreuzern zwei Pfennigen, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt. Den anderen Teil besitzt Johannes Kuhn, der gleich viel bezahlt. Zum Lehen gehört auch eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die er mit Johannes Kuhn gemeinsam besitzt und nutzt. Von der Wiese sind jährlich 21 Kreuzer an Gaissau zu bezahlen, wovon Hartmann 14 Kreuzer zu übernehmen hat.
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
Erschwert möglich