Lehen für Mathäus Hartmann in der Wolfsgrueb von Thal und für seinen Sohn Christian Hartmann als Lehenträger um zwei Äcker im Oberfeld und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet
Titel
Lehen für Mathäus Hartmann in der Wolfsgrueb von Thal und für seinen Sohn Christian Hartmann als Lehenträger um zwei Äcker im Oberfeld und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet
Signatur
AA 1 L 264
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1764.12.20
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den 20. tag christmonat
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
29,3 cm x 37,5 cm (Plica geschlossen); 33 cm x 37,5 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Franz Dominik von Betschart, Hauptmann, alt Landessäckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Schreiber
Legler, Landschreiber
Regest
Hauptmann Franz Dominik von Betschart, alt Landessäckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Obrigkeit an Meister Mathäus (Debus) Hartmann in der Wolfsgrueb, Hofmann von Thal, der als Lehenträger seinen Sohn Christian Hartmann einsetzt, auf Lebenszeit zwei Äcker im Oberfeld, die zuvor der verstorbene Joseph Beerli (Bärly) auf dem Buechberg als Lehen besessen hat. Ab den Äckern gehen jährliche Zinsen von einem Viertel Getreide (kernen) und zwei Vierteln Hafer St.Galler Mass mit zehn Kreuzern zwei Pfennigen, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt. Den anderen Teil besitzt Johannes Kuhn, der gleich viel bezahlt. Zum Lehen gehört auch eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die er mit Johannes Kuhn gemeinsam besitzt und nutzt. Von der Wiese sind jährlich 21 Kreuzer an Gaissau zu bezahlen, wovon Hartmann 14 Kreuzer zu übernehmen hat.
Regest
Hauptmann Franz Dominik von Betschart, alt Landessäckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Obrigkeit an Meister Mathäus (Debus) Hartmann in der Wolfsgrueb, Hofmann von Thal, der als Lehenträger seinen Sohn Christian Hartmann einsetzt, auf Lebenszeit zwei Äcker im Oberfeld, die zuvor der verstorbene Joseph Beerli (Bärly) auf dem Buechberg als Lehen besessen hat. Ab den Äckern gehen jährliche Zinsen von einem Viertel Getreide (kernen) und zwei Vierteln Hafer St.Galler Mass mit zehn Kreuzern zwei Pfennigen, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt. Den anderen Teil besitzt Johannes Kuhn, der gleich viel bezahlt. Zum Lehen gehört auch eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die er mit Johannes Kuhn gemeinsam besitzt und nutzt. Von der Wiese sind jährlich 21 Kreuzer an Gaissau zu bezahlen, wovon Hartmann 14 Kreuzer zu übernehmen hat.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich