Lehen für Johannes Lutz von Rheineck und seinen Sohn Friedrich Lutz als Lehenträger um einen Rebberg am Schwerzenberg und eine Wiese im Niderriet AA 1 L 255



Urkunde

Lehen für Johannes Lutz von Rheineck und seinen Sohn Friedrich Lutz als Lehenträger um einen Rebberg am Schwerzenberg und eine Wiese im Niderriet

Detailansicht
Titel

Lehen für Johannes Lutz von Rheineck und seinen Sohn Friedrich Lutz als Lehenträger um einen Rebberg am Schwerzenberg und eine Wiese im Niderriet

Signatur

AA 1 L 255

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1759.11.05

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den 5.ten tag wintermonat

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Nach dem Tod des Lehenträgers Friedrich Lutz von Rheineck am 23.06.1780 an Meister Johannes Seiz, Bürger von Rheineck, verliehen worden. Lehenträger ist sein kleiner Sohn Johannes Seiz.

Format (Höhe x Breite)

24,7 cm x 45,3 cm (Plica geschlossen); 28,4 cm x 45,3 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Johann Heinrich Marti, Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Legler, Landschreiber

Regest

Vor Johann Heinrich Marti, Ratsherr von Glarus und Landvogt im Rheintal, erscheint der Küfer Johannes Lutz, Bürger von Rheineck, im Namen seines Sohns Friedrich Lutz als Lehenträger mit der Bitte, ihnen das Lehen, das durch den Tod von Georg Kuhn auf der Kruft an den Landvogt heimgefallen ist, zu verleihen. Ihrer Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihnen auf Lebenszeit im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals einen Rebberg (weingarten) am Schwerzenberg an der Gasse mit einer Wiese in den Seewiesen auf dem Niderriet jenseits des Rheins am Bodensee. Für die Wiese sind der hohen Obrigkeit jährlich neun Schilling sechs Pfennig an Zins zu bezahlen. Der Weinberg wird um den halben Wein verliehen, zu entrichten jährlich mit dem Zehnten an den Landvogt. Der Rebberg ist vom Lehennehmer jährlich mit Mist und mit Stickeln zu versorgen, wovon ihm der Landvogt die Hälfte vergütet. Bei Arbeiten im Rebberg gibt der Lehennehmer die Speise und der Landvogt den Lohn.

Regest

Vor Johann Heinrich Marti, Ratsherr von Glarus und Landvogt im Rheintal, erscheint der Küfer Johannes Lutz, Bürger von Rheineck, im Namen seines Sohns Friedrich Lutz als Lehenträger mit der Bitte, ihnen das Lehen, das durch den Tod von Georg Kuhn auf der Kruft an den Landvogt heimgefallen ist, zu verleihen. Ihrer Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihnen auf Lebenszeit im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals einen Rebberg (weingarten) am Schwerzenberg an der Gasse mit einer Wiese in den Seewiesen auf dem Niderriet jenseits des Rheins am Bodensee. Für die Wiese sind der hohen Obrigkeit jährlich neun Schilling sechs Pfennig an Zins zu bezahlen. Der Weinberg wird um den halben Wein verliehen, zu entrichten jährlich mit dem Zehnten an den Landvogt. Der Rebberg ist vom Lehennehmer jährlich mit Mist und mit Stickeln zu versorgen, wovon ihm der Landvogt die Hälfte vergütet. Bei Arbeiten im Rebberg gibt der Lehennehmer die Speise und der Landvogt den Lohn.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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