Lehen für Johannes Kuhn von Thal um einen Acker in Strenglen und drei Viertel einer Seewiese jenseits des Rheins im Niderriet
Titel
Lehen für Johannes Kuhn von Thal um einen Acker in Strenglen und drei Viertel einer Seewiese jenseits des Rheins im Niderriet
Signatur
AA 1 L 247
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1758.02.02
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den ersten tag liechtmeß
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
26,5 cm x 36,7 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Karl Franz Schmid, Landessäckelmeister und Ratsherr von Uri, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden
Schreiber
Kanzlei Rheintal
Regest
Karl Franz Schmid, Landessäckelmeister und Ratsherr von Uri, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an den Jüngling Johannes Kuhn, Sohn von Johannes Kuhn, Hofmann von Thal, einen Acker in Strenglen an der Rietgass und an der Landstrasse mit drei Vierteln einer Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet neben der Seewiese von seinem Vetter Johannes Heller, der gleich viel besitzt. Das Lehen hat zuvor sein verstorbener Grossvater Hans Kuhn besessen. Der jährliche Zins beträgt zusammen mit seinem Vetter Johannes Heller zwei Viertel Getreide (kernen), vier Viertel Hafer St.Galler Mass und sechs Schilling, wovon jeder die Hälfte übernimmt und dem Landvogt mit dem Zehnten jährlich an Martinstag (11.11) zu entrichten hat. Dafür erhalten die beiden von den Gütern, die vor Jahren ab dem Kelnhof (kellhoff) verkauft worden sind, zusammen fünf Schilling und vom Katzensteig sechseinhalb Kreuzer, wovon jeder die Hälfte erhält.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich