Lehen für Maria Elisabetha Messmer von Thal um den fünften Teil eines Ackers im Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese jenseits des Rheins
Titel
Lehen für Maria Elisabetha Messmer von Thal um den fünften Teil eines Ackers im Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese jenseits des Rheins
Signatur
AA 1 L 237
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1728.12.09
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1662.06.15
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den 9. decembris
Ausprägung
analog
Enthält
Nachtrag auf der Rückseite: Am 18.05.1748 an Joseph Anton Bärlocher verliehen.
Nachtrag auf Beiblatt: Will es auf Joseph Anton Bärlocher, Johannes Bärlochers Sohn, stellen.
Format (Höhe x Breite)
27,8 cm x 23,2 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Schreiber
Kanzlei Rheintal
Regest
Vor Karl Jakob Schiess (Scheüß), alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint Maria Elisabetha Messmer von Thal mit Beistand ihres Vaters Daniel Messmer mit der Bitte, ihr den fünften Teil des Lehenguts zu verleihen, das der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 als Lehen besessen hat. Ihrer Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht ihr im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals auf Lebenszeit einen Acker auf dem Oberfeld und drei Viertel einer Wiese genannt in der Seewiese (in der Seewieß) jenseits des Rheins. Von den Gütern soll Maria Elisabetha Messmer einen jährlichen Zins an Martinstag (11.11.) dem Landvogt entrichten und zwar drei Vierling ein Mässli Getreide (kernen) und ein Viertel zwei Vierling zwei Mässli Hafer und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig oder acht Kreuzer zwei Denar.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich