Enthält
Georg Nüesch hat das Wohnrecht auf Schloss Grünenstein, ohne einen Anteil am Lehen des Obersts zu haben. Schloss, Garten, Güter, Torkel, Scheune und Wald sind zu beaufsichtigen. Holz und Laub im Wald sollen kontrolliert werden. Holz darf nur mit Erlaubnis des Herrn gehauen werden.
Folgende Zimmer dürfen bewohnt und gebraucht werden: Das Bauern-Stübli mit Küche und Kammer, zwei Kammern weiter oben samt Dachboden, einen Keller für Wein und ein grosses Gemach im Turm.
Unterhalt und Kosten der bewohnten Teile liegen beim Bewohner, im Ofen in der Sommerstube darf weder gebacken noch Feuer gemacht werden. Im Schloss darf keine Wirtschaft betrieben werden.
Es folgen weitere Bestimmungen zum Brunnen, zum Torkel und zur Kündigung.
Zwei Exemplare wurden ausgestellt, eines geht an den Oberst, das andere an Georg Nüesch, Verwalter (pfleger) und Hausmann auf Schloss Grünenstein.