Vertrag zwischen Junker Oberst Carl Paul Dietegen von Salis von Malans als Besitzer von Schloss Grünenstein und Georg Nüesch zur Verwaltung und Bewohnung von Schloss Grünenstein W 284/4.1.1



Urkunde

Vertrag zwischen Junker Oberst Carl Paul Dietegen von Salis von Malans als Besitzer von Schloss Grünenstein und Georg Nüesch zur Verwaltung und Bewohnung von Schloss Grünenstein

Detailansicht
Titel

Vertrag zwischen Junker Oberst Carl Paul Dietegen von Salis von Malans als Besitzer von Schloss Grünenstein und Georg Nüesch zur Verwaltung und Bewohnung von Schloss Grünenstein

Signatur

W 284/4.1.1

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1756

Archivalienart

Urkunde

Originalbezeichnung

Aufsatz der ubereinkommniß herr pfleger Geörg Nüesch auf Grünenstein wegen leben und sitz auf dem schloß

Entstehungszeitraum, Anmerkung

ohne Monat und Tag (undatiert, Jahrzahl stammt aus dem Rückvermerk)

Ausprägung

analog

Anzahl

1

Enthält

Georg Nüesch hat das Wohnrecht auf Schloss Grünenstein, ohne einen Anteil am Lehen des Obersts zu haben. Schloss, Garten, Güter, Torkel, Scheune und Wald sind zu beaufsichtigen. Holz und Laub im Wald sollen kontrolliert werden. Holz darf nur mit Erlaubnis des Herrn gehauen werden. Folgende Zimmer dürfen bewohnt und gebraucht werden: Das Bauern-Stübli mit Küche und Kammer, zwei Kammern weiter oben samt Dachboden, einen Keller für Wein und ein grosses Gemach im Turm. Unterhalt und Kosten der bewohnten Teile liegen beim Bewohner, im Ofen in der Sommerstube darf weder gebacken noch Feuer gemacht werden. Im Schloss darf keine Wirtschaft betrieben werden. Es folgen weitere Bestimmungen zum Brunnen, zum Torkel und zur Kündigung. Zwei Exemplare wurden ausgestellt, eines geht an den Oberst, das andere an Georg Nüesch, Verwalter (pfleger) und Hausmann auf Schloss Grünenstein.

Trägermaterial

Papier

Physische Beschaffenheit

Faltstellen der Rückseite oben leicht eingerissen, Fleck in den mittleren Falten

Ort

Grünenstein

Vermerke und Zusätze

Doppelblatt

Anmerkung

Doppelblatt. In der Quelle wird der Besitzer nur Junker Oberst genannt. Besitzer zu jener Zeit war Oberst Carl Paul Dietegen von Salis von Malans (siehe z. B. W 284/8.1.3). Weitere Verwaltungsverträge befinden sich in W 284/4.3.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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Lesesaal geschlossen
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