Vertrag zwischen Junker Oberst Carl Paul Dietegen von Salis von Malans als Besitzer von Schloss Grünenstein und Georg Nüesch zur Verwaltung und Bewohnung von Schloss Grünenstein
Titel
Vertrag zwischen Junker Oberst Carl Paul Dietegen von Salis von Malans als Besitzer von Schloss Grünenstein und Georg Nüesch zur Verwaltung und Bewohnung von Schloss Grünenstein
Signatur
W 284/4.1.1
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1756
Archivalienart
Urkunde
Originalbezeichnung
Aufsatz der ubereinkommniß herr pfleger Geörg Nüesch auf Grünenstein wegen leben und sitz auf dem schloß
Entstehungszeitraum, Anmerkung
ohne Monat und Tag (undatiert, Jahrzahl stammt aus dem Rückvermerk)
Ausprägung
analog
Anzahl
1
Enthält
Georg Nüesch hat das Wohnrecht auf Schloss Grünenstein, ohne einen Anteil am Lehen des Obersts zu haben. Schloss, Garten, Güter, Torkel, Scheune und Wald sind zu beaufsichtigen. Holz und Laub im Wald sollen kontrolliert werden. Holz darf nur mit Erlaubnis des Herrn gehauen werden.
Folgende Zimmer dürfen bewohnt und gebraucht werden: Das Bauern-Stübli mit Küche und Kammer, zwei Kammern weiter oben samt Dachboden, einen Keller für Wein und ein grosses Gemach im Turm.
Unterhalt und Kosten der bewohnten Teile liegen beim Bewohner, im Ofen in der Sommerstube darf weder gebacken noch Feuer gemacht werden. Im Schloss darf keine Wirtschaft betrieben werden.
Es folgen weitere Bestimmungen zum Brunnen, zum Torkel und zur Kündigung.
Zwei Exemplare wurden ausgestellt, eines geht an den Oberst, das andere an Georg Nüesch, Verwalter (pfleger) und Hausmann auf Schloss Grünenstein.
Trägermaterial
Papier
Physische Beschaffenheit
Faltstellen der Rückseite oben leicht eingerissen, Fleck in den mittleren Falten
Ort
Grünenstein
Vermerke und Zusätze
Doppelblatt
Anmerkung
Doppelblatt. In der Quelle wird der Besitzer nur Junker Oberst genannt. Besitzer zu jener Zeit war Oberst Carl Paul Dietegen von Salis von Malans (siehe z. B. W 284/8.1.3).
Weitere Verwaltungsverträge befinden sich in W 284/4.3.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich