Lehen für Joseph Anton Messmer als Lehenträger der Söhne des verstorbenen Joseph Anton Diezi von Thal Äcker und Wiesen von den alten Kelnhöfen AA 1 L 231



Urkunde

Lehen für Joseph Anton Messmer als Lehenträger der Söhne des verstorbenen Joseph Anton Diezi von Thal Äcker und Wiesen von den alten Kelnhöfen

Detailansicht
Titel

Lehen für Joseph Anton Messmer als Lehenträger der Söhne des verstorbenen Joseph Anton Diezi von Thal Äcker und Wiesen von den alten Kelnhöfen

Signatur

AA 1 L 231

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1745.11.12

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den 12.ten 9bris

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Plica: Laut Urbar Blatt 294 bezahlt der Besitzer dieses Lehens für den Heuzehnten jährlich zwei Schilling oder sieben Kreuzer, geschehen im Amtshaus Rheineck den 28.02.1754, Kanzlei Rheintal, Emanuel Steck, Landschreiber. Nachtrag auf der Rückseite: Die Wiese in Strenglen ist am 15.05.1782 in Rheineck dem Zieglermeister Konrad Messmer von Rheineck zu Eigentum überlassen worden durch den Tausch gegen eine Wiese in der unteren Strenglen.

Format (Höhe x Breite)

26 cm x 38,7 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Gebhard Zürcher, alt Landeshauptmann und Ratsherr von Appenzell Ausserrhoden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten

Schreiber

Kanzlei Rheintal, Emanuel Steck, Landschreiber

Regest

Gebhard Zürcher, alt Landeshauptmann und Ratsherr von Appenzell Ausserrhoden, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Obrigkeit an Joseph Anton Messmer, Hofschreiber und Träger des Lehens im Namen der Söhne des verstorbenen Joseph Anton Diezi, Hofmann von Thal, auf Lebenszeit Äcker und Wiesen (heüwachs) von den alten Kelnhöfen (keelhöffen), die durch den Tod von Joseph Anton Diezi von Thal an den Landvogt zurückgefallen sind. Zum Lehen gehören ein halber Acker auf dem Oberfeld, von dem Jakob Messmer von Feldmoos die andere Hälfte zur selben Zeit als Lehen empfangen hat, sowie ein Acker mit einer Wiese (heüwachs) genannt in Strenglen. Als Zins sind jährlich ein Viertel Getreide (kernen) und zwei Viertel Hafer St.Galler Mass mit drei Schillingen und mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abzugeben.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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