Lehen für Joseph Anton Messmer als Lehenträger der Söhne des verstorbenen Joseph Anton Diezi von Thal Äcker und Wiesen von den alten Kelnhöfen
Titel
Lehen für Joseph Anton Messmer als Lehenträger der Söhne des verstorbenen Joseph Anton Diezi von Thal Äcker und Wiesen von den alten Kelnhöfen
Signatur
AA 1 L 231
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1745.11.12
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den 12.ten 9bris
Ausprägung
analog
Enthält
Nachtrag auf der Plica: Laut Urbar Blatt 294 bezahlt der Besitzer dieses Lehens für den Heuzehnten jährlich zwei Schilling oder sieben Kreuzer, geschehen im Amtshaus Rheineck den 28.02.1754, Kanzlei Rheintal, Emanuel Steck, Landschreiber.
Nachtrag auf der Rückseite: Die Wiese in Strenglen ist am 15.05.1782 in Rheineck dem Zieglermeister Konrad Messmer von Rheineck zu Eigentum überlassen worden durch den Tausch gegen eine Wiese in der unteren Strenglen.
Format (Höhe x Breite)
26 cm x 38,7 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Gebhard Zürcher, alt Landeshauptmann und Ratsherr von Appenzell Ausserrhoden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten
Schreiber
Kanzlei Rheintal, Emanuel Steck, Landschreiber
Regest
Gebhard Zürcher, alt Landeshauptmann und Ratsherr von Appenzell Ausserrhoden, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen seiner Obrigkeit an Joseph Anton Messmer, Hofschreiber und Träger des Lehens im Namen der Söhne des verstorbenen Joseph Anton Diezi, Hofmann von Thal, auf Lebenszeit Äcker und Wiesen (heüwachs) von den alten Kelnhöfen (keelhöffen), die durch den Tod von Joseph Anton Diezi von Thal an den Landvogt zurückgefallen sind. Zum Lehen gehören ein halber Acker auf dem Oberfeld, von dem Jakob Messmer von Feldmoos die andere Hälfte zur selben Zeit als Lehen empfangen hat, sowie ein Acker mit einer Wiese (heüwachs) genannt in Strenglen. Als Zins sind jährlich ein Viertel Getreide (kernen) und zwei Viertel Hafer St.Galler Mass mit drei Schillingen und mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abzugeben.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich