Lehen für Johannes Kuhn im Feldmoos um Acker und Wiese auf der Kruft und in Strenglen und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet
Titel
Lehen für Johannes Kuhn im Feldmoos um Acker und Wiese auf der Kruft und in Strenglen und eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet
Signatur
AA 1 L 225
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1743.12.05
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
5.ten xbris
Ausprägung
analog
Enthält
Nachtrag auf der Rückseite: Am 15.05.1782 ist in Rheineck das Kopfende (vorhaubt) laut Protokoll des Tauschsbriefs mit Meister Konrad Messmer, Ziegler in Rheineck, gegen eine Wiese in der oberen Strenglen getauscht worden, Kanzlei Rheintal.
Format (Höhe x Breite)
26,5 cm x 44,9 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Johann Heinrich Marti, alt Landammann und Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in beschädigter Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Schreiber
Ziegler von Zürich, Landschreiber
Vermerke
(18. Jh.): Lehen-brieff für Johannes Kuhn um etglichen kellhooff-äckeren 1743
Regest
Johann Heinrich Marti (Martin), alt Landammann und Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals dem Jüngling Johannes Kuhn, Sohn von Ulrich im Feldmoos, Hofmann von Thal, die Hälfte von obrigkeitlichen Äckern und Wiesen, die der verstorbene Glaser Jakob Messmer, Hofmann von Thal, als Lehen besessen hat. Die andere Hälfte ist dem Joseph Beerli, Sohn von Konrad am Buechberg, als Lehen übergeben worden. Zum Lehen gehören ein Acker auf der Kruft und ein Kopfende (vorhaubt) in Strenglen an der Rietgasse. Davon bezahlt er jährlich sieben Kreuzer für den Heuzehnt sowie ein Viertel Getreide (kernen) und zwei Viertel Hafer St.Galler Mass mit zehn Kreuzern und zwei Pfennigen an Martinstag (11.11.) an den Landvogt. Zum Lehen gehört auch eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die Johannes Kuhn mit dem Beerli gemeinsam bewirtschaftet. Der Zins der Seewiese beträgt 21 Kreuzer, wovon Kuhn sieben, Beerli 14 Kreuzer zahlen.
Regest
Johann Heinrich Marti (Martin), alt Landammann und Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der neun regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals dem Jüngling Johannes Kuhn, Sohn von Ulrich im Feldmoos, Hofmann von Thal, die Hälfte von obrigkeitlichen Äckern und Wiesen, die der verstorbene Glaser Jakob Messmer, Hofmann von Thal, als Lehen besessen hat. Die andere Hälfte ist dem Joseph Beerli, Sohn von Konrad am Buechberg, als Lehen übergeben worden. Zum Lehen gehören ein Acker auf der Kruft und ein Kopfende (vorhaubt) in Strenglen an der Rietgasse. Davon bezahlt er jährlich sieben Kreuzer für den Heuzehnt sowie ein Viertel Getreide (kernen) und zwei Viertel Hafer St.Galler Mass mit zehn Kreuzern und zwei Pfennigen an Martinstag (11.11.) an den Landvogt. Zum Lehen gehört auch eine Seewiese jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die Johannes Kuhn mit dem Beerli gemeinsam bewirtschaftet. Der Zins der Seewiese beträgt 21 Kreuzer, wovon Kuhn sieben, Beerli 14 Kreuzer zahlen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich