Lehen für Johannes Kuhn von Thal um den fünften Teil der Äcker auf der Kruft, im Buhof (Bauhof) und eine Wiese genannt Seewiese jenseits des Rheins AA 1 L 202



Urkunde

Lehen für Johannes Kuhn von Thal um den fünften Teil der Äcker auf der Kruft, im Buhof (Bauhof) und eine Wiese genannt Seewiese jenseits des Rheins

Detailansicht
Titel

Lehen für Johannes Kuhn von Thal um den fünften Teil der Äcker auf der Kruft, im Buhof (Bauhof) und eine Wiese genannt Seewiese jenseits des Rheins

Signatur

AA 1 L 202

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1728.12.09

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1662.06.15

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den 9. decembris

Format (Höhe x Breite)

24,6 cm x 25 cm (Plica geschlossen); 29,4 cm x 25 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Kanzlei Rheintal

Regest

Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Johannes Kuhn von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verlieht an Johannes Kuhn auf Lebenszeit Äcker auf der Kruft und im Buhof oder Bauhof (bauwhooff) sowie drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer einen Viertel, zwei Vierling, zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig oder acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).

Anmerkung

Vierling: Viertel eines Massganzen, Hohl- und Flächenmass (SSRQ Datenbank historischer Begriffe, https://www.ssrq-sds-fds.ch/lemma-db-edit/views/view-lemma.xq?id=lem008952, besucht 17.03.2021). Mässlein: Masseinheit für Salz, Hafer, Fesen und andere Ackerfrüchte (SSRQ Datenbank historischer Begriffe, https://www.ssrq-sds-fds.ch/lemma-db-edit/views/view-lemma.xq?id=lem012461, besucht 17.03.2021).

Regest

Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Johannes Kuhn von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verlieht an Johannes Kuhn auf Lebenszeit Äcker auf der Kruft und im Buhof oder Bauhof (bauwhooff) sowie drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer einen Viertel, zwei Vierling, zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig oder acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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