Regest
Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Johannes Kuhn von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verlieht an Johannes Kuhn auf Lebenszeit Äcker auf der Kruft und im Buhof oder Bauhof (bauwhooff) sowie drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer einen Viertel, zwei Vierling, zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig oder acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).