Lehen für Johannes Kuhn von Thal um den fünften Teil der Äcker auf der Kruft, im Buhof (Bauhof) und eine Wiese genannt Seewiese jenseits des Rheins
Lehen für Johannes Kuhn von Thal um den fünften Teil der Äcker auf der Kruft, im Buhof (Bauhof) und eine Wiese genannt Seewiese jenseits des Rheins
AA 1 L 202
Dokument
1728.12.09
Urkunde
1662.06.15
den 9. decembris
24,6 cm x 25 cm (Plica geschlossen); 29,4 cm x 25 cm (Plica offen)
Pergament
Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Kanzlei Rheintal
Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Johannes Kuhn von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verlieht an Johannes Kuhn auf Lebenszeit Äcker auf der Kruft und im Buhof oder Bauhof (bauwhooff) sowie drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer einen Viertel, zwei Vierling, zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig oder acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).
Vierling: Viertel eines Massganzen, Hohl- und Flächenmass (SSRQ Datenbank historischer Begriffe, https://www.ssrq-sds-fds.ch/lemma-db-edit/views/view-lemma.xq?id=lem008952, besucht 17.03.2021). Mässlein: Masseinheit für Salz, Hafer, Fesen und andere Ackerfrüchte (SSRQ Datenbank historischer Begriffe, https://www.ssrq-sds-fds.ch/lemma-db-edit/views/view-lemma.xq?id=lem012461, besucht 17.03.2021).
Staatsarchiv
Archivmitarbeiter/-innen
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