Lehen für Johannes Kuhn von Thal um den fünften Teil der Äcker auf der Kruft, im Buhof (Bauhof) und eine Wiese genannt Seewiese jenseits des Rheins
Titel
Lehen für Johannes Kuhn von Thal um den fünften Teil der Äcker auf der Kruft, im Buhof (Bauhof) und eine Wiese genannt Seewiese jenseits des Rheins
Signatur
AA 1 L 202
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1728.12.09
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1662.06.15
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den 9. decembris
Format (Höhe x Breite)
24,6 cm x 25 cm (Plica geschlossen); 29,4 cm x 25 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Schreiber
Kanzlei Rheintal
Regest
Vor Karl Jakob Schiess, alt Landammann und Ratsherr von Appenzell Innerrhoden, Landvogt im Rheintal, erscheint der Jüngling Johannes Kuhn von Thal mit der Bitte, ihm im Namen der Obrigkeiten den fünften Teil der Lehengüter zu verleihen, die der verstorbene Hofammann Thomas Lutz laut Lehenbrief vom 15. Juni 1662 besessen hat. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verlieht an Johannes Kuhn auf Lebenszeit Äcker auf der Kruft und im Buhof oder Bauhof (bauwhooff) sowie drei Viertel einer Wiese jenseits des Rheins genannt in der Seewiese. Der Zins beträgt jährlich an Getreide (kernen) drei Vierling, ein Mässlein (mäßli) und an Hafer einen Viertel, zwei Vierling, zwei Mässlein und an Geld zwei Schilling sechs Pfennig oder acht Kreuzer zwei Denar, zu bezahlen mit dem Zehnten an den Landvogt an Martinstag (11.11.).
Anmerkung
Vierling: Viertel eines Massganzen, Hohl- und Flächenmass (SSRQ Datenbank historischer Begriffe, https://www.ssrq-sds-fds.ch/lemma-db-edit/views/view-lemma.xq?id=lem008952, besucht 17.03.2021).
Mässlein: Masseinheit für Salz, Hafer, Fesen und andere Ackerfrüchte (SSRQ Datenbank historischer Begriffe, https://www.ssrq-sds-fds.ch/lemma-db-edit/views/view-lemma.xq?id=lem012461, besucht 17.03.2021).
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich