Lehen für Jakob Messmer von Rheineck um einen Gütertausch im Buhof (Bauhof) AA 1 L 184



Urkunde

Lehen für Jakob Messmer von Rheineck um einen Gütertausch im Buhof (Bauhof)

Detailansicht
Titel

Lehen für Jakob Messmer von Rheineck um einen Gütertausch im Buhof (Bauhof)

Signatur

AA 1 L 184

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1712.05.30

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Streudaten

1700

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auf den dreyßigsten tag may

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

20 cm x 40 cm (Plica geschlossen); 24,5 cm x 40 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Johann Heinrich Marti, Ratsherr und Landsäckelmeister von Glarus, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Regest

Johann Heinrich Marti, Ratsherr und Landessäckelmeister von Glarus, Landvogt im Rheintal, urkundet, dass im Jahr 1700 dem Jakob Messmer, Säckelmeister Jakob Messmers Sohn, Bürger von Rheineck, von Landvogt Leonhard Werdmüller ein obrigkeitliches Lehen übergeben worden ist. Nun hat Jakob Messmer ein zu seinem Lehen gehöriges Gut auf dem inneren Buhof oder Bauhof (bauwhoff) mit Bewilligung der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals gegen ein auf dem Buhof gelegenen Acker getauscht. Der Acker liegt im Rheinecker Gericht und grenzt an die Strasse und an den Mülbach. Der Landvogt übergibt darauf im Namen der acht Orte auf Lebenszeit den Acker mit den darauf stehenden Bäumen dem Jakob Messmer als Lehen.

Anmerkung

Kalligraphierte Titelzeile.

Regest

Johann Heinrich Marti, Ratsherr und Landessäckelmeister von Glarus, Landvogt im Rheintal, urkundet, dass im Jahr 1700 dem Jakob Messmer, Säckelmeister Jakob Messmers Sohn, Bürger von Rheineck, von Landvogt Leonhard Werdmüller ein obrigkeitliches Lehen übergeben worden ist. Nun hat Jakob Messmer ein zu seinem Lehen gehöriges Gut auf dem inneren Buhof oder Bauhof (bauwhoff) mit Bewilligung der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals gegen ein auf dem Buhof gelegenen Acker getauscht. Der Acker liegt im Rheinecker Gericht und grenzt an die Strasse und an den Mülbach. Der Landvogt übergibt darauf im Namen der acht Orte auf Lebenszeit den Acker mit den darauf stehenden Bäumen dem Jakob Messmer als Lehen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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