Lehen für Jakob Kuhn von Rheineck um Äcker und Wiesen vom Buhof (Bauhof) AA 1 L 172



Urkunde

Lehen für Jakob Kuhn von Rheineck um Äcker und Wiesen vom Buhof (Bauhof)

Detailansicht
Titel

Lehen für Jakob Kuhn von Rheineck um Äcker und Wiesen vom Buhof (Bauhof)

Signatur

AA 1 L 172

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1692.05.15 (ca.)

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auff mitten meyen

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

34,5 cm x 36,1 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Franz Anderhalden, Ratsherr von Obwalden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Schreiber

E[manuel] Bessler, Landschreiber

Regest

Franz Anderhalden, Ratsherr von Obwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals zum Buhof oder Bauhof gehörige Äcker und Wiesen an Jakob Kuhn, Bürger von Rheineck, die vorher sein verstorbener Vater als Lehen besessen hat. Dazu gehören Äcker mit den Kopfenden zum Wenden des Pflugs (vorheübtern) in Betten mit dem Heu und den Bäumen, im äusseren und im inneren Buhof gegen den Bach, in der Eggwis gegen den Sandbüchel und die Hälfte einer Wiese genannt die Stapfenwis, von der jährlich dem Landvogt die Hälfte des Heus gehört. Von den Äckern und Wiesen geht der dritte Teil der Ernte als Zins an den Landvogt. Dieser gibt dafür einen Gulden als Schnitterlohn. Als Zehnt gehen von zehn Garben vier an den Landvogt. Für Schneiden und Dreschen gibt der Landvogt den Wein und Jakob Kuhn das Brot.

Regest

Franz Anderhalden, Ratsherr von Obwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals zum Buhof oder Bauhof gehörige Äcker und Wiesen an Jakob Kuhn, Bürger von Rheineck, die vorher sein verstorbener Vater als Lehen besessen hat. Dazu gehören Äcker mit den Kopfenden zum Wenden des Pflugs (vorheübtern) in Betten mit dem Heu und den Bäumen, im äusseren und im inneren Buhof gegen den Bach, in der Eggwis gegen den Sandbüchel und die Hälfte einer Wiese genannt die Stapfenwis, von der jährlich dem Landvogt die Hälfte des Heus gehört. Von den Äckern und Wiesen geht der dritte Teil der Ernte als Zins an den Landvogt. Dieser gibt dafür einen Gulden als Schnitterlohn. Als Zehnt gehen von zehn Garben vier an den Landvogt. Für Schneiden und Dreschen gibt der Landvogt den Wein und Jakob Kuhn das Brot.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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