Lehen für Jakob Kuhn von Rheineck um Äcker und Wiesen vom Buhof (Bauhof)
Titel
Lehen für Jakob Kuhn von Rheineck um Äcker und Wiesen vom Buhof (Bauhof)
Signatur
AA 1 L 172
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1692.05.15 (ca.)
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
auff mitten meyen
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
34,5 cm x 36,1 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Franz Anderhalden, Ratsherr von Obwalden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden
Schreiber
E[manuel] Bessler, Landschreiber
Regest
Franz Anderhalden, Ratsherr von Obwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals zum Buhof oder Bauhof gehörige Äcker und Wiesen an Jakob Kuhn, Bürger von Rheineck, die vorher sein verstorbener Vater als Lehen besessen hat. Dazu gehören Äcker mit den Kopfenden zum Wenden des Pflugs (vorheübtern) in Betten mit dem Heu und den Bäumen, im äusseren und im inneren Buhof gegen den Bach, in der Eggwis gegen den Sandbüchel und die Hälfte einer Wiese genannt die Stapfenwis, von der jährlich dem Landvogt die Hälfte des Heus gehört. Von den Äckern und Wiesen geht der dritte Teil der Ernte als Zins an den Landvogt. Dieser gibt dafür einen Gulden als Schnitterlohn. Als Zehnt gehen von zehn Garben vier an den Landvogt. Für Schneiden und Dreschen gibt der Landvogt den Wein und Jakob Kuhn das Brot.
Regest
Franz Anderhalden, Ratsherr von Obwalden und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals zum Buhof oder Bauhof gehörige Äcker und Wiesen an Jakob Kuhn, Bürger von Rheineck, die vorher sein verstorbener Vater als Lehen besessen hat. Dazu gehören Äcker mit den Kopfenden zum Wenden des Pflugs (vorheübtern) in Betten mit dem Heu und den Bäumen, im äusseren und im inneren Buhof gegen den Bach, in der Eggwis gegen den Sandbüchel und die Hälfte einer Wiese genannt die Stapfenwis, von der jährlich dem Landvogt die Hälfte des Heus gehört. Von den Äckern und Wiesen geht der dritte Teil der Ernte als Zins an den Landvogt. Dieser gibt dafür einen Gulden als Schnitterlohn. Als Zehnt gehen von zehn Garben vier an den Landvogt. Für Schneiden und Dreschen gibt der Landvogt den Wein und Jakob Kuhn das Brot.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich