Lehen für Johannes Messmer von Thal um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese in Ölach im Niderriet jenseits des Rheins AA 1 L 169



Urkunde

Lehen für Johannes Messmer von Thal um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese in Ölach im Niderriet jenseits des Rheins

Detailansicht
Titel

Lehen für Johannes Messmer von Thal um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese in Ölach im Niderriet jenseits des Rheins

Signatur

AA 1 L 169

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1691.05.15 (ca.)

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auff mitte meyen

Ausprägung

analog

Enthält

Nachträge auf der Rückseite: Ist 1695 dem Bartholomäus Höhener von Thal und am 08.09.1745 dem ältesten Sohn von Adrian Heer, Schiffman von Rheineck, verliehen.

Format (Höhe x Breite)

27,7 cm x 33,5 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Franz Anderhalden, Ratsherr und Säckelmeister von Obwalden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, beschädigt

Schreiber

E[manuel] Bessler, Landschreiber

Regest

Franz Anderhalden, Ratsherr und Säckelmeister von Obwalden, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Johannes Messmer, Sohn von Müller Jakob Messer und Hofmann von Thal, einen Rebberg (weingarten) an der Egg bei der Landstrasse und beim Sandbüchel, den vorher der verstorbene Jakob Biber (Bibert) als Lehen besessen hat. Zum Weinberg gehört eine Wiese in Ölach (Öhlachen) jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal gehört, aber von der Landesobrigkeit als Kollatoren verliehen wird. Der Rebberg wird nach der Lehenrechtsordnung um den halben Teil vom Wein verliehen, dem Landvogt mit dem Zehnten jährlich im Torkel abzustatten. Vom Mist und von den Stickeln nach Bedarf zur Versorgung des Weinbergs zahlt der Landvogt die Hälfte. Beim Wimmen und Tragen von neuer Erde (nüwer erd tragen) gibt Johannes Messmer die Speise und der Landvogt den Lohn. Von der Wiese sind dem Kirchenpfleger von Thal jährlich fünf Schilling Zins zu bezahlen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

Navigation

Lesesaal geschlossen
Benutzung
Orientierung
Vermittlung
Über uns
Partizipation
Login Konto erstellen