Lehen für Johannes Messmer von Thal um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese in Ölach im Niderriet jenseits des Rheins
Titel
Lehen für Johannes Messmer von Thal um einen Rebberg an der Egg und eine Wiese in Ölach im Niderriet jenseits des Rheins
Signatur
AA 1 L 169
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1691.05.15 (ca.)
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
auff mitte meyen
Ausprägung
analog
Enthält
Nachträge auf der Rückseite: Ist 1695 dem Bartholomäus Höhener von Thal und am 08.09.1745 dem ältesten Sohn von Adrian Heer, Schiffman von Rheineck, verliehen.
Format (Höhe x Breite)
27,7 cm x 33,5 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Franz Anderhalden, Ratsherr und Säckelmeister von Obwalden, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, beschädigt
Schreiber
E[manuel] Bessler, Landschreiber
Regest
Franz Anderhalden, Ratsherr und Säckelmeister von Obwalden, Landvogt im Rheintal, verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Johannes Messmer, Sohn von Müller Jakob Messer und Hofmann von Thal, einen Rebberg (weingarten) an der Egg bei der Landstrasse und beim Sandbüchel, den vorher der verstorbene Jakob Biber (Bibert) als Lehen besessen hat. Zum Weinberg gehört eine Wiese in Ölach (Öhlachen) jenseits des Rheins auf dem Niderriet, die der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal gehört, aber von der Landesobrigkeit als Kollatoren verliehen wird. Der Rebberg wird nach der Lehenrechtsordnung um den halben Teil vom Wein verliehen, dem Landvogt mit dem Zehnten jährlich im Torkel abzustatten. Vom Mist und von den Stickeln nach Bedarf zur Versorgung des Weinbergs zahlt der Landvogt die Hälfte. Beim Wimmen und Tragen von neuer Erde (nüwer erd tragen) gibt Johannes Messmer die Speise und der Landvogt den Lohn. Von der Wiese sind dem Kirchenpfleger von Thal jährlich fünf Schilling Zins zu bezahlen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich