Erblehen für den jungen Jakob Niederer von Gaissau um einen Kutzlisacker in Gaissau AA 1 L 164



Urkunde

Erblehen für den jungen Jakob Niederer von Gaissau um einen Kutzlisacker in Gaissau

Detailansicht
Titel

Erblehen für den jungen Jakob Niederer von Gaissau um einen Kutzlisacker in Gaissau

Signatur

AA 1 L 164

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1610.06.16

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

denn achzechenden juny

Ausprägung

analog

Enthält

Nachträge auf der Rückseite: Durch den Tod von Jakob Niederer den beiden Söhnen Georg und Jakob Niederer übergeben, 11.1678. 1690 besitzt Josef Lutz den halben Acker und die andere Hälfte Johannes Humpeler von Höchst.

Format (Höhe x Breite)

16,3 cm x 33,5 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Regest

Vor Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Niederer, Sohn von Sebastian (Bäschli) von Gaissau und zeigt an, dass er von seinem Erblehen mit seinem Vetter jung Jakob Niederer einen Acker genannt Kutzlisacker am Niderriet getauscht und übergeben hat. Jakob Niederer bittet den Landvogt, das Lehen seinem Sohn Jakob zu Erblehen auszugeben. Der Landvogt verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals einen Kutzlisacker an den jungen Jakob Niederer gegen den gleichen Zins, wie ihn die anderen Inhaber von Kutzlisäckern jährlich auf Mitfasten dem Landvogt geben.

Regest

Vor Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Niederer, Sohn von Sebastian (Bäschli) von Gaissau und zeigt an, dass er von seinem Erblehen mit seinem Vetter jung Jakob Niederer einen Acker genannt Kutzlisacker am Niderriet getauscht und übergeben hat. Jakob Niederer bittet den Landvogt, das Lehen seinem Sohn Jakob zu Erblehen auszugeben. Der Landvogt verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals einen Kutzlisacker an den jungen Jakob Niederer gegen den gleichen Zins, wie ihn die anderen Inhaber von Kutzlisäckern jährlich auf Mitfasten dem Landvogt geben.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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