Erblehen für den jungen Jakob Niederer von Gaissau um einen Kutzlisacker in Gaissau
Titel
Erblehen für den jungen Jakob Niederer von Gaissau um einen Kutzlisacker in Gaissau
Signatur
AA 1 L 164
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1610.06.16
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
denn achzechenden juny
Ausprägung
analog
Enthält
Nachträge auf der Rückseite: Durch den Tod von Jakob Niederer den beiden Söhnen Georg und Jakob Niederer übergeben, 11.1678. 1690 besitzt Josef Lutz den halben Acker und die andere Hälfte Johannes Humpeler von Höchst.
Format (Höhe x Breite)
16,3 cm x 33,5 cm (Plica geschlossen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Regest
Vor Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Niederer, Sohn von Sebastian (Bäschli) von Gaissau und zeigt an, dass er von seinem Erblehen mit seinem Vetter jung Jakob Niederer einen Acker genannt Kutzlisacker am Niderriet getauscht und übergeben hat. Jakob Niederer bittet den Landvogt, das Lehen seinem Sohn Jakob zu Erblehen auszugeben. Der Landvogt verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals einen Kutzlisacker an den jungen Jakob Niederer gegen den gleichen Zins, wie ihn die anderen Inhaber von Kutzlisäckern jährlich auf Mitfasten dem Landvogt geben.
Regest
Vor Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Niederer, Sohn von Sebastian (Bäschli) von Gaissau und zeigt an, dass er von seinem Erblehen mit seinem Vetter jung Jakob Niederer einen Acker genannt Kutzlisacker am Niderriet getauscht und übergeben hat. Jakob Niederer bittet den Landvogt, das Lehen seinem Sohn Jakob zu Erblehen auszugeben. Der Landvogt verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals einen Kutzlisacker an den jungen Jakob Niederer gegen den gleichen Zins, wie ihn die anderen Inhaber von Kutzlisäckern jährlich auf Mitfasten dem Landvogt geben.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich