Erblehen für den jungen Jakob Niederer von Gaissau um einen Kutzlisacker in Gaissau
Titel
 Erblehen für den jungen Jakob Niederer von Gaissau um einen Kutzlisacker in Gaissau 
Signatur
 AA 1 L 164 
Stufe
 Dokument 
Entstehungszeitraum
 1610.06.16 
Archivalienart
 Urkunde 
Entstehungszeitraum, Anmerkung
 denn achzechenden juny 
Ausprägung
 analog 
Enthält
 Nachträge auf der Rückseite: Durch den Tod von Jakob Niederer den beiden Söhnen Georg und Jakob Niederer übergeben, 11.1678. 1690 besitzt Josef Lutz den halben Acker und die andere Hälfte Johannes Humpeler von Höchst. 
Format (Höhe x Breite)
 16,3 cm x 33,5 cm  (Plica geschlossen) 
Trägermaterial
 Pergament 
Siegler
 Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal 
Siegelbeschreibung
 Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden 
Regest
 Vor Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Niederer, Sohn von Sebastian (Bäschli) von Gaissau und zeigt an, dass er von seinem Erblehen mit seinem Vetter jung Jakob Niederer einen Acker genannt Kutzlisacker am Niderriet getauscht und übergeben hat. Jakob Niederer bittet den Landvogt, das Lehen seinem Sohn Jakob zu Erblehen auszugeben. Der Landvogt verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals einen Kutzlisacker an den jungen Jakob Niederer gegen den gleichen Zins, wie ihn die anderen Inhaber von Kutzlisäckern jährlich auf Mitfasten dem Landvogt geben. 
Schutzfrist
 Unbekannt 
Schutzfristkategorie
 Freie Benutzung (0 Jahre) 
Bewilligung
 Staatsarchiv 
Zugänglichkeit
 Archivmitarbeiter/-innen 
Physische Benutzbarkeit
 Erschwert möglich