Erblehen für den jungen Jakob Niederer von Gaissau um einen Kutzlisacker in Gaissau
Erblehen für den jungen Jakob Niederer von Gaissau um einen Kutzlisacker in Gaissau
AA 1 L 164
Dokument
1610.06.16
Urkunde
denn achzechenden juny
analog
Nachträge auf der Rückseite: Durch den Tod von Jakob Niederer den beiden Söhnen Georg und Jakob Niederer übergeben, 11.1678. 1690 besitzt Josef Lutz den halben Acker und die andere Hälfte Johannes Humpeler von Höchst.
16,3 cm x 33,5 cm (Plica geschlossen)
Pergament
Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Vor Christoph Schorno, Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Niederer, Sohn von Sebastian (Bäschli) von Gaissau und zeigt an, dass er von seinem Erblehen mit seinem Vetter jung Jakob Niederer einen Acker genannt Kutzlisacker am Niderriet getauscht und übergeben hat. Jakob Niederer bittet den Landvogt, das Lehen seinem Sohn Jakob zu Erblehen auszugeben. Der Landvogt verleiht im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals einen Kutzlisacker an den jungen Jakob Niederer gegen den gleichen Zins, wie ihn die anderen Inhaber von Kutzlisäckern jährlich auf Mitfasten dem Landvogt geben.
Staatsarchiv
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