Bestätigung und Bewilligung für Heinrich Gasser von Rheineck um das Erblehen zum wöchentlichen Schifffahrtsbetrieb von Rheineck nach Lindau AA 1 L 156



Urkunde

Bestätigung und Bewilligung für Heinrich Gasser von Rheineck um das Erblehen zum wöchentlichen Schifffahrtsbetrieb von Rheineck nach Lindau

Detailansicht
Titel

Bestätigung und Bewilligung für Heinrich Gasser von Rheineck um das Erblehen zum wöchentlichen Schifffahrtsbetrieb von Rheineck nach Lindau

Signatur

AA 1 L 156

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1679.09.01

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den ersten tag herbstmonath

Ausprägung

analog

Enthält

Nachträge auf der Rückseite: Nach dem Tod von Heinrich Gasser hat seine Witwe Katharina Kuhn das Erblehen für sich und ihre Kinder empfangen, 21.02.1692. Nach ihrem Tod geht das Erblehen an ihren Sohn Heinrich Gasser über, 18.08.1723. Nach dem Tod von Heinrich Gasser geht das Lehen an Johannes Wettler von Rheineck über, 12.02.1742. Nach dem Tod von Johannes Wettler geht das Lehen schliesslich an Johannes Heer von Rheineck über mit der Bedingung, dass nach seinem Tod das Erblehen zurück an die Söhne von Wettler geht, 08.02.1751.

Format (Höhe x Breite)

37,2 cm x 33,7 cm (Plica geschlossen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Fridolin Freuler, Landeshauptmann und Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, bestossen

Regest

Vor Fridolin Freuler, Landeshauptmann und Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal, erscheint Heinrich Gasser, Bürger von Rheineck, mit der Bitte, ihm die Schifffahrt, mit welcher wöchentlich die Marktleute und Waren von Rheineck nach Lindau geführt werden, als Erblehen zu bestätigen. Seine Vorfahren haben diese Schifffahrt aufgebaut und als Erblehen besessen, obwohl diese nie obrigkeitlich bestätigt worden war. Der Landvogt trägt die Bitte auf der Jahrrechnung von Baden vor und verleiht darauf mit Einverständnis der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Heinrich Gasser und seine Nachkommen diese Schifffahrt als Erblehen. Ausserdem darf daneben keine andere Schifffahrt ohne Bewilligung der acht Orte aufgerichtet werden. Am Martinstag (11.11.) ist ein Pfund als Erblehenzins dem Landvogt zu entrichten.

Regest

Vor Fridolin Freuler, Landeshauptmann und Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal, erscheint Heinrich Gasser, Bürger von Rheineck, mit der Bitte, ihm die Schifffahrt, mit welcher wöchentlich die Marktleute und Waren von Rheineck nach Lindau geführt werden, als Erblehen zu bestätigen. Seine Vorfahren haben diese Schifffahrt aufgebaut und als Erblehen besessen, obwohl diese nie obrigkeitlich bestätigt worden war. Der Landvogt trägt die Bitte auf der Jahrrechnung von Baden vor und verleiht darauf mit Einverständnis der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Heinrich Gasser und seine Nachkommen diese Schifffahrt als Erblehen. Ausserdem darf daneben keine andere Schifffahrt ohne Bewilligung der acht Orte aufgerichtet werden. Am Martinstag (11.11.) ist ein Pfund als Erblehenzins dem Landvogt zu entrichten.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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