Lehen für alt Säckelmeister Anton Kuhn von Rheineck um das halbe Widemgut AA 1 L 144



Urkunde

Lehen für alt Säckelmeister Anton Kuhn von Rheineck um das halbe Widemgut

Detailansicht
Titel

Lehen für alt Säckelmeister Anton Kuhn von Rheineck um das halbe Widemgut

Signatur

AA 1 L 144

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1673.05

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

im mayen (ohne Tag)

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

23,1 cm x 36,7 cm (Plica geschlossen); 26,1 cm x 36,7 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Karl Büeler, alt Säckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Regest

Karl Büeler, alt Säckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Anton Kuhn, alt Säckelmeister, Ratsherr und Bürger von Rheineck, das halbe Widemlehen, das vorher Christoph (Stoffel) Gasser in der Wolfsgrueb als Lehenträger seines Sohns Christoph besessen hat. Die andere Hälfte besitzt Anton Kuhn bereits, womit das Widemlehen wieder in einer Hand ist. Das Lehen besteht aus Äckern und Wiesen im Oberfeld genannt die Breite (Braite), in Strenglen und jenseits des Rheins auf den Seewiesen. Die jährlichen Zinsen von einem Gulden, 37 Kreuzern und einem Pfennig, einem halben Malter Hafer und zwölf Kreuzern und einem Pfennig sind mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) zu bezahlen.

Regest

Karl Büeler, alt Säckelmeister und Ratsherr von Schwyz, Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Anton Kuhn, alt Säckelmeister, Ratsherr und Bürger von Rheineck, das halbe Widemlehen, das vorher Christoph (Stoffel) Gasser in der Wolfsgrueb als Lehenträger seines Sohns Christoph besessen hat. Die andere Hälfte besitzt Anton Kuhn bereits, womit das Widemlehen wieder in einer Hand ist. Das Lehen besteht aus Äckern und Wiesen im Oberfeld genannt die Breite (Braite), in Strenglen und jenseits des Rheins auf den Seewiesen. Die jährlichen Zinsen von einem Gulden, 37 Kreuzern und einem Pfennig, einem halben Malter Hafer und zwölf Kreuzern und einem Pfennig sind mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) zu bezahlen.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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