Lehen für die Vettern Christian und Christian Höhener auf dem Buechberg um Äcker und Wiesen vom Buhof (Bauhof)
Title
Lehen für die Vettern Christian und Christian Höhener auf dem Buechberg um Äcker und Wiesen vom Buhof (Bauhof)
Reference Code / Identification number
AA 1 L 143
Stage
Dokument
Period of origin
1670.04.19
Type of item
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1636
Entstehungszeitraum, Anmerkung
den neünzechenden tag monats aprilis
Ausprägung
analog
Contains
Nachträge auf Rückseite: Vorschriften für die Lehennehmer über die Nutzung der Wiesen mit Tieren. 1695 wird der halbe Teil des Lehens dem Hans Höhener im Buriet verliehen.
Format (Höhe x Breite)
33,1 cm x 47,2 cm
Trägermaterial
Pergament
Physische Beschaffenheit
Verfärbungen, Schrift im Falt zum Teil abgerieben
Siegler
Johann Jakob Ostertag, Ratsherr von Luzern, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden
Regest
Vor Johann Jakob Ostertag, Ratsherr von Luzern und Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Höhener (Höchiner) auf dem Buechberg und bringt vor, dass er seit 1636 einen Teil des Buhofs oder Bauhofs als Lehen besitzt. Doch jetzt ist er sehr krank geworden, weshalb er den Landvogt bittet, das Lehen seinen beiden Neffen, beide mit Namen Christian, deren Väter Christian beziehungsweise Jakob heissen, zu verleihen. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals den Teil vom Buhof an die beiden Vettern Christian Höhener, nämlich drei Äcker im grossen Buhof mit einer Wiese am Bach, einen Acker im äusseren Buhof, einen Acker oben bei den Höfen, eine Wiese am Mülbach, einen Teil der Stapfenwis und einen Acker mit Wiese auf der Eggwis. Der Zins besteht aus einer jährlichen Abgabe vom dritten Teil ihrer Ernte mit dem Zehnten, das heisst von zehn Garben gehen vier an den Landvogt. Dafür gibt ihnen der Landvogt vom Schneiden zwei Gulden. Die Hälfte vom Heu gehört ebenfalls einem Landvogt, jedoch wird jedes Fuder mit einem Schilling entlohnt.
Term of protection
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Authorisation
Staatsarchiv
Accessibility
Archivmitarbeiter/-innen
Physical usability
Erschwert möglich