Zehntermässigung für das Erblehen von Jakob Tobler von Appenzell
Zehntermässigung für das Erblehen von Jakob Tobler von Appenzell
AA 1 L 136
Dokument
1666.06.13
Urkunde
1648
auff pfingsten
analog
21,2 cm x 37,6 cm (Plica geschlossen); 26,7 cm x 37,6 cm (Plica offen)
Pergament
Johannes Schiess, alt Landschreiber von Appenzell, Landvogt im Rheintal
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten
Vor Johannes Schiess (Scheuß), alt Landschreiber von Appenzell und Landvogt im Rheintal, erscheint Meister Jakob Tobler von Appenzell Ausserrhoden und bringt vor, dass er von seinem Lehenacker im Rheintal, den die acht Orte 1648 seinem Vater in Baden als Erblehen gegeben haben, bisher einen jährlichen Zins von sechs Gulden ohne den Zehnten an den Landvogt sowie drei Gulden für die Tratt an die Gemeinde Rheineck und Thal bezahlt hat. Der Zins ist sehr hoch, zumal das Land zum Ackern und Ansäen untauglich ist. Er bittet um einen geringen Zins anstelle des Zehnten. Der Landvogt gewährt Jakob Tobler darauf für den Zehnten die Entrichtung eines Geldzinses und zwar ein Gulden und neun Batzen.
Staatsarchiv
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