Zehntermässigung für das Erblehen von Jakob Tobler von Appenzell
Titel
Zehntermässigung für das Erblehen von Jakob Tobler von Appenzell
Signatur
AA 1 L 136
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1666.06.13
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Streudaten
1648
Entstehungszeitraum, Anmerkung
auff pfingsten
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
21,2 cm x 37,6 cm (Plica geschlossen); 26,7 cm x 37,6 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Johannes Schiess, alt Landschreiber von Appenzell, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, gut erhalten
Regest
Vor Johannes Schiess (Scheuß), alt Landschreiber von Appenzell und Landvogt im Rheintal, erscheint Meister Jakob Tobler von Appenzell Ausserrhoden und bringt vor, dass er von seinem Lehenacker im Rheintal, den die acht Orte 1648 seinem Vater in Baden als Erblehen gegeben haben, bisher einen jährlichen Zins von sechs Gulden ohne den Zehnten an den Landvogt sowie drei Gulden für die Tratt an die Gemeinde Rheineck und Thal bezahlt hat. Der Zins ist sehr hoch, zumal das Land zum Ackern und Ansäen untauglich ist. Er bittet um einen geringen Zins anstelle des Zehnten. Der Landvogt gewährt Jakob Tobler darauf für den Zehnten die Entrichtung eines Geldzinses und zwar ein Gulden und neun Batzen.
Regest
Vor Johannes Schiess (Scheuß), alt Landschreiber von Appenzell und Landvogt im Rheintal, erscheint Meister Jakob Tobler von Appenzell Ausserrhoden und bringt vor, dass er von seinem Lehenacker im Rheintal, den die acht Orte 1648 seinem Vater in Baden als Erblehen gegeben haben, bisher einen jährlichen Zins von sechs Gulden ohne den Zehnten an den Landvogt sowie drei Gulden für die Tratt an die Gemeinde Rheineck und Thal bezahlt hat. Der Zins ist sehr hoch, zumal das Land zum Ackern und Ansäen untauglich ist. Er bittet um einen geringen Zins anstelle des Zehnten. Der Landvogt gewährt Jakob Tobler darauf für den Zehnten die Entrichtung eines Geldzinses und zwar ein Gulden und neun Batzen.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich