Lehen für Ulrich Kuhn um drei Äcker im Buhof (Bauhof) AA 1 L 133



Urkunde

Lehen für Ulrich Kuhn um drei Äcker im Buhof (Bauhof)

Detailansicht
Titel

Lehen für Ulrich Kuhn um drei Äcker im Buhof (Bauhof)

Signatur

AA 1 L 133

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1665.02.24

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

an s.Mathiae deß apostels tag

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

15,5 cm x 40,4 cm (Plica geschlossen); 18,2 cm x 40,4 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Johannes Schiess, alt Landschreiber von Appenzell, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten

Regest

Vor Johannes Schiess (Schüß), alt Landschreiber von Appenzell und Landvogt im Rheintal, erscheint Kaspar Seiz von Thal, mit der Bitte, seine drei Lehenäcker vom Buhof (pauwhoff) oder Bauhof, die er von Hermann Toblers Sohn lehenweise gekauft hat, zurückgeben zu dürfen und an den Jüngling Ulrich Kuhn, Sohn von Bartholomäus (Bartli) Kuhn genannt Reütter, zu übergeben. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals die drei Äcker an Ulrich Kuhn gegen eine jährliche Abgabe von drei Garben, nämlich den dritten Teil mit dem Zehnten. Die Kopfenden der Äcker zum Wenden des Pflugs (fürhaubter) sollen laut Abschied nicht breiter als 15 Schuhe sein. Die Äcker sind nach der Bebauung für die Tratt offen und liegen am äusseren Buhof und an der kleinen Kugelwis.

Regest

Vor Johannes Schiess (Schüß), alt Landschreiber von Appenzell und Landvogt im Rheintal, erscheint Kaspar Seiz von Thal, mit der Bitte, seine drei Lehenäcker vom Buhof (pauwhoff) oder Bauhof, die er von Hermann Toblers Sohn lehenweise gekauft hat, zurückgeben zu dürfen und an den Jüngling Ulrich Kuhn, Sohn von Bartholomäus (Bartli) Kuhn genannt Reütter, zu übergeben. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals die drei Äcker an Ulrich Kuhn gegen eine jährliche Abgabe von drei Garben, nämlich den dritten Teil mit dem Zehnten. Die Kopfenden der Äcker zum Wenden des Pflugs (fürhaubter) sollen laut Abschied nicht breiter als 15 Schuhe sein. Die Äcker sind nach der Bebauung für die Tratt offen und liegen am äusseren Buhof und an der kleinen Kugelwis.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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