Lehen für Ulrich Kuhn um drei Äcker im Buhof (Bauhof)
Titel
Lehen für Ulrich Kuhn um drei Äcker im Buhof (Bauhof)
Signatur
AA 1 L 133
Stufe
Dokument
Entstehungszeitraum
1665.02.24
Archivalienart
Urkunde
Entstehungszeitraum, Anmerkung
an s.Mathiae deß apostels tag
Ausprägung
analog
Format (Höhe x Breite)
15,5 cm x 40,4 cm (Plica geschlossen); 18,2 cm x 40,4 cm (Plica offen)
Trägermaterial
Pergament
Siegler
Johannes Schiess, alt Landschreiber von Appenzell, Landvogt im Rheintal
Siegelbeschreibung
Siegel hängt, Wachs in Holzkapsel, rund, sehr gut erhalten
Regest
Vor Johannes Schiess (Schüß), alt Landschreiber von Appenzell und Landvogt im Rheintal, erscheint Kaspar Seiz von Thal, mit der Bitte, seine drei Lehenäcker vom Buhof (pauwhoff) oder Bauhof, die er von Hermann Toblers Sohn lehenweise gekauft hat, zurückgeben zu dürfen und an den Jüngling Ulrich Kuhn, Sohn von Bartholomäus (Bartli) Kuhn genannt Reütter, zu übergeben. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals die drei Äcker an Ulrich Kuhn gegen eine jährliche Abgabe von drei Garben, nämlich den dritten Teil mit dem Zehnten. Die Kopfenden der Äcker zum Wenden des Pflugs (fürhaubter) sollen laut Abschied nicht breiter als 15 Schuhe sein. Die Äcker sind nach der Bebauung für die Tratt offen und liegen am äusseren Buhof und an der kleinen Kugelwis.
Regest
Vor Johannes Schiess (Schüß), alt Landschreiber von Appenzell und Landvogt im Rheintal, erscheint Kaspar Seiz von Thal, mit der Bitte, seine drei Lehenäcker vom Buhof (pauwhoff) oder Bauhof, die er von Hermann Toblers Sohn lehenweise gekauft hat, zurückgeben zu dürfen und an den Jüngling Ulrich Kuhn, Sohn von Bartholomäus (Bartli) Kuhn genannt Reütter, zu übergeben. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals die drei Äcker an Ulrich Kuhn gegen eine jährliche Abgabe von drei Garben, nämlich den dritten Teil mit dem Zehnten. Die Kopfenden der Äcker zum Wenden des Pflugs (fürhaubter) sollen laut Abschied nicht breiter als 15 Schuhe sein. Die Äcker sind nach der Bebauung für die Tratt offen und liegen am äusseren Buhof und an der kleinen Kugelwis.
Schutzfrist
Unbekannt
Schutzfristkategorie
Freie Benutzung (0 Jahre)
Bewilligung
Staatsarchiv
Zugänglichkeit
Archivmitarbeiter/-innen
Physische Benutzbarkeit
Erschwert möglich