Lehen für Hans Egger im Buriet um einen Teil des Kelnhofs AA 1 L 130



Urkunde

Lehen für Hans Egger im Buriet um einen Teil des Kelnhofs

Detailansicht
Titel

Lehen für Hans Egger im Buriet um einen Teil des Kelnhofs

Signatur

AA 1 L 130

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1663.02.01

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

zu ingang alten february (Anfang Februar nach altem Kalender)

Ausprägung

analog

Format (Höhe x Breite)

24,3 cm x 32,8 cm (Plica geschlossen); 27,1 cm x 32,8 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Fridolin Zwicki, Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Pergamentstreifen vorhanden

Regest

Vor Fridolin Zwicki, Ratsherr von Glarus und Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Seiz, Sohn des Kaspar von Thal, mit der Bitte, seine Hälfte des Kelnhoflehens verkaufen zu dürfen und dem Heinrich Egger im Buriet im Namen seines Sohns Hans zu übergeben. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Egger den halben Kelnhof mit folgenden Gütern: Einen Acker auf dem Oberfeld, einen Acker auf dem Siechenfeld, der unter anderem am Bach und an der Landstrasse liegt, einen Acker auf der Kruft, die Hälfte der Wiese oder des Ackers in Strenglen bei der Riedgasse und den vierten Teil einer Wiese auf dem Niderriet in den Seewiesen. Die andere Hälfte des Kelnhofs besitzt Michael Höhener (Höchiner). Als Zins sind vom ganzen Kelnhof jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abzugeben. Dafür bekommen die beiden Lehennehmer jährlich vom Katzensteig 13 Kreuzer, von Jakob Gassers Gut zehn Schilling und ab dem kleinen Acker in der Kruft von Peter Diezi fünf Schilling. Der Vater Heinrich Egger ist Bürge und Verwalter des Lehens bis sein Sohn erwachsen ist.

Regest

Vor Fridolin Zwicki, Ratsherr von Glarus und Landvogt im Rheintal, erscheint Hans Seiz, Sohn des Kaspar von Thal, mit der Bitte, seine Hälfte des Kelnhoflehens verkaufen zu dürfen und dem Heinrich Egger im Buriet im Namen seines Sohns Hans zu übergeben. Seiner Bitte wird entsprochen und der Landvogt verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Hans Egger den halben Kelnhof mit folgenden Gütern: Einen Acker auf dem Oberfeld, einen Acker auf dem Siechenfeld, der unter anderem am Bach und an der Landstrasse liegt, einen Acker auf der Kruft, die Hälfte der Wiese oder des Ackers in Strenglen bei der Riedgasse und den vierten Teil einer Wiese auf dem Niderriet in den Seewiesen. Die andere Hälfte des Kelnhofs besitzt Michael Höhener (Höchiner). Als Zins sind vom ganzen Kelnhof jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer und zwölf Schilling mit dem Zehnten dem Landvogt an Martinstag (11.11.) abzugeben. Dafür bekommen die beiden Lehennehmer jährlich vom Katzensteig 13 Kreuzer, von Jakob Gassers Gut zehn Schilling und ab dem kleinen Acker in der Kruft von Peter Diezi fünf Schilling. Der Vater Heinrich Egger ist Bürge und Verwalter des Lehens bis sein Sohn erwachsen ist.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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