Lehen für Ulrich Kuhn von Thal um den Kelnhof AA 1 L 129



Urkunde

Lehen für Ulrich Kuhn von Thal um den Kelnhof

Detailansicht
Titel

Lehen für Ulrich Kuhn von Thal um den Kelnhof

Signatur

AA 1 L 129

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1663.04.08

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

den achten tag monats aprilis

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Am 02.12.1665 auf den Bruder von Ulrich Kuhn, Jakob Kuhn, überschrieben.

Format (Höhe x Breite)

26,7 cm x 35,5 cm

Trägermaterial

Pergament

Physische Beschaffenheit

grosser Fleck

Siegler

Fridolin Zwicki, Ratsherr von Glarus, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Sebastian Friedrich Tanner, Landschreiber

Regest

Fridolin Zwicki, Ratsherr von Glarus und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Ulrich Kuhn, Sohn des alten Hofschreibers von Thal, Äcker und Wiesen vom Kelnhof, die vorher die Gebrüder Jakob und Christoph Gasser als Lehen besessen und dem Ulrich Kuhn mit Bewilligung des Landvogts verkauft haben. Das Lehen besteht aus Äckern auf der Kruft, in Strenglen und auf dem Oberfeld sowie aus einer Wiese auf dem Niderriet genannt in Seewiesen. Als Zins sind dem Landvogt an Martinstag (11.11.) jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten abzugeben.

Regest

Fridolin Zwicki, Ratsherr von Glarus und Landvogt im Rheintal, verleiht auf Lebenszeit im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Ulrich Kuhn, Sohn des alten Hofschreibers von Thal, Äcker und Wiesen vom Kelnhof, die vorher die Gebrüder Jakob und Christoph Gasser als Lehen besessen und dem Ulrich Kuhn mit Bewilligung des Landvogts verkauft haben. Das Lehen besteht aus Äckern auf der Kruft, in Strenglen und auf dem Oberfeld sowie aus einer Wiese auf dem Niderriet genannt in Seewiesen. Als Zins sind dem Landvogt an Martinstag (11.11.) jährlich ein halbes Malter (Hohlmass) Getreide (kernen), ebenso viel Hafer St.Galler Mass und zwölf Schilling mit dem Zehnten abzugeben.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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