Lehen für Christoph Kuhn, Hofmann von Thal, um einen Rebberg genannt Küng am Buechberg und eine Wiese auf dem Niderriet jenseits des Rheins AA 1 L 115



Urkunde

Lehen für Christoph Kuhn, Hofmann von Thal, um einen Rebberg genannt Küng am Buechberg und eine Wiese auf dem Niderriet jenseits des Rheins

Detailansicht
Titel

Lehen für Christoph Kuhn, Hofmann von Thal, um einen Rebberg genannt Küng am Buechberg und eine Wiese auf dem Niderriet jenseits des Rheins

Signatur

AA 1 L 115

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1660.03.28

Archivalienart

Urkunde

Entstehungszeitraum, Anmerkung

auff ostern

Ausprägung

analog

Enthält

Nachtrag auf der Rückseite: Am 01.01.1669 von Christoph (Stoffel) Kuhn an seinen Sohn Hans übergeben.

Format (Höhe x Breite)

20,0 cm x 34,5 cm (Plica geschlossen); 23,5 cm x 34,5 cm (Plica offen)

Trägermaterial

Pergament

Siegler

Jakob Stockmann, alt Säckelmeister und Ratsherr von Obwalden, Landvogt im Rheintal

Siegelbeschreibung

Siegel fehlt, Siegelschlitz vorhanden

Schreiber

Sebastian Friedrich Tanner, Landschreiber

Vermerke

Lehen brieffe für Christophel Kuenen im Feldmoos

Regest

Jakob Stockmann, alt Säckelmeister und Ratsherr von Obwalden, Landvogt im Rheintal, urkundet, dass Meister Hans Höhener, Gerber von Thal, sein Lehen aufgegeben und verkauft hat, weshalb der Landvogt das Lehen nun im Namen der acht regierenden eidgenössischen Orte des Rheintals an Christoph Kuhn, Hofmann von Thal und Käufer des Lehens, verleiht. Das Lehen umfasst einen Rebberg genannt Küng (König) an dem Buechberg und eine Wiese (wiesmat), die der Kirche Unserer Lieben Frau von Thal gehört und jenseits des Rheins auf dem Niderriet liegt. Der Lehenzins der Wiese von zwei Gulden ist jährlich dem Kirchenpfleger von Thal an Martinstag (11.11.) zu bezahlen. Der Weinberg wird um den halben Wein verliehen, zu entrichten jährlich dem Landvogt mit dem Zehnten. Der Landvogt übernimmt die Hälfte vom Mist und von den Stickeln, womit der Rebberg versorgt wird. Beim Wimmen, Tragen und beim Bedecken mit Erde (erden) soll Kuhn die Speise und der Landvogt den Lohn geben.

Schutzfrist

Unbekannt

Schutzfristkategorie

Freie Benutzung (0 Jahre)

Bewilligung

Staatsarchiv

Zugänglichkeit

Archivmitarbeiter/-innen

Physische Benutzbarkeit

Erschwert möglich

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